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Creative CommonsDiese allgemeine Erläuterung ist eine Kopie von: Was ist Creative Commons?Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form von vorgefertigten Lizenzverträgen einen alternativen Rahmen für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte anbietet und fortentwickelt. CC ist daher selber weder als Verwerter noch als Verleger von Inhalten tätig und ist auch nicht Vertragspartner von Urhebern und Rechteinhabern, die ihre Inhalte unter CC-Lizenzverträgen verbreiten wollen. Durch die Erstellung der CC-Lizenzverträge ist den Rechteinhabern ein Mehr an Optionen an die Hand gegeben worden. Vorher hatten sie in der Regel nur die Wahl, ihre Inhalte entweder überhaupt nicht oder aber unter der Prämisse "alle Rechte vorbehalten" zu veröffentlichen, sofern sie nicht selber die Expertise besaßen, differenzierte Lizenzverträge zu entwerfen. In den Zeiten von digitalen Medien und Internet hat sich diese eingeschränkte Auswahl immer mehr zu einer Behinderung von Kreativität entwickelt, die auch für Künstler spätestens dann spürbar wird, wenn sie mit ihren Arbeiten selber auf digitalen Inhalten anderer aufbauen wollen. Der einfachste CC-Lizenzvertrag (untechnisch "CC-Lizenz") verlangt vom Nutzer (Lizenznehmer) lediglich die Namensnennung des Rechteinhabers (Lizenzgeber). Davon ausgehend können aber weitere Einschränkungen gemacht werden, je nach dem, ob der Rechteinhaber eine kommerzielle Nutzung zulassen will oder nicht, ob Bearbeitungen erlaubt sein sollen oder nicht und ob Bearbeitungen unter gleichen Bedingungen weitergegeben werden sollen oder nicht. Auf diese Weise ergeben sich insgesamt 6 verschiedene CC-Lizenzen, die dem Rechteinhaber für den deutschen Rechtsraum derzeit in der Version 2.0 zur Verfügung stehen:
Ob dann durch den Rechteinhaber eine dieser CC-Lizenzen gewählt wird und welche genau es ist, das wird dem betreffenden Inhalt in Form von Meta-Angaben deutlich erkennbar mitgegeben. Dadurch können Nutzer weltweit - aber auch Suchmaschinen und Browser - genau erkennen, was mit den so markierten Inhalten geschehen darf und was nicht. Die Klärung dieser Frage bedarf also nicht mehr für jede einzelne Nutzung einer direkten Kommunikation zwischen Rechteinhaber und Nutzer. Trotzdem können natürlich immernoch Einzelvereinbarungen zwischen Rechteinhaber und einem bestimmten Nutzer in einerm bestimmten Fall getroffen werden. Ein Fotograf (Lizenzgeber) etwa, der seine Bilder unter einer CC-Lizenz mit den Bedingungen "Namensnennung-KeineBearbeitung" ins Netz gestellt hat, kann einem anfragenden Grafikdesigner (Lizenznehmer, Nutzer) daher problemlos erlauben, ein bestimmtes Bild doch zu bearbeiten. Und was habe ich als Rechteinhaber davon?Abgesehen von den unmittelbaren Wirkungen — unverändert starker Schutz durch das Urheberrecht bei zugleich genauerer Kontrolle darüber, was für Freiheiten mit dem Werk verbunden sind — gibt es mehrere denkbare Beweggründe für eine Verwendung von CC-Lizenzen:
InfovideoAls kleine Einführung zu Creative Commons kann auch dieses kleine Video in englisch dienen, betitelt "Wanna Work Together?" zum Video (http://www.videocommunity.com/pc/pc/mypics/20/display/4361/) Quelle: http://de.creativecommons.org/about.html
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