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Bildrechte

Fotorecht - Urheberrecht - Bildnisrecht - Recht am eigenen Bild - Verträge - AGB - Royalty Free - Property Release - Modelrelease


Mit einem Bild sind möglicherweise gleich eine ganze Reihe von Rechten verknüpft: Urheberrecht des Fotografen, aber auch für ggf. selbst urheberrechtlich geschütze Dinge, die auf dem Foto zu sehen sind (z.B. Architektur, Kunst), Nutzungsrechte (auch Verwertungsrechte) für die, die das Bild in irgendeiner Weise verwerten, Persönlichkeitsrecht für direkt oder indirekt dargestellte Personen, Eigentumsrecht für die aktuellen Eigentümer einer Reproduktion, aber ggf. auch für das dargestellte Eigentum, Hausrecht für die Räumlichkeiten, in denen ein Werk ausgestellt wird, oder für die Erlaubnis zur Anfertigung von Innenaufnahmen.

Weblinks



  Letzte Änderung: 18:48, 14. Nov 2007 von Oliver O. . Basiert auf dem Text von Erich Bl. und Franz-Josef Wirtz und anderen. - Aufrufe: 22176
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