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BerufsgenossenschaftWer beruflich fotografisch tätig ist, ist automatisch Pflichtmitglied in der Berufsgenossenschaft Druck und Papier (http://www.bgdp.de/pages/mitgliedschaft/fotografen.htm). So unangenehm und ungerecht das im ersten Augenblick auch erscheinen mag, beinhaltet diese Mitgliedschaft (zu einem relativ geringem Jahres-Mitgliedsbeitrag) eine Berufsunfallversicherung ! Von all den Mitgliedschaften und Versicherungen (mit Ausnahme der Krankenversicherung) ist die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft die mit Abstand sinnvollste!
Versicherungsschutz im AuslandAuch wer vorübergehend im Ausland arbeitet, steht unter Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft gilt im Ausland nicht immer zeitlich unbegrenzt. Innerhalb der Europäischen Union und in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, besteht er in der Regel für 12 bzw. 24 Monate (Danach gelten die Gesetze des Gastlandes). Für die anderen Staaten gilt der Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. Die Voraussetzungen:
Brauch ich nicht, ich bin ja krankenversichert...FALSCH ! Für Arbeits- und Wegeunfälle ist eine gesetzliche oder private Krankenkasse NICHT ZUSTÄNDIG und bietet in diesen Fällen somit auch KEINEN VERSICHERUNGSSCHUTZ ! Zitat BGDP: Mitgliedschaft"Fotografen sind pflichtversichert bei der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung. Auch Personen, die als freischaffende Künstler anerkannt sind, unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung. Solange eine Tätigkeit ausgeübt wird, die in den Zuständigkeitsbereich unserer Berufsgenossenschaft fällt, steht diese unter Versicherungsschutz. Auch der Abschluss einer privaten Unfallversicherung entbindet nicht von der Verpflichtung, unserer Berufsgenossenschaft anzugehören." BeitragssatzDer Mindestbeitrag für Unternehmer beträgt zurzeit pro Jahr (2008):
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