Steuerhinterziehung Teil2

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NurGast NurGast Beitrag 1 von 16
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Leider wurde mein Beitrag geschlossen. Waren auch schon seltsame Beiträge dabei.
Also ich habe eine Info von einem (echten) Steuermenschen bekommen.
Es wäre in der Tat eine Art Geldwertervorteil. Man müsste sich mehr oder weniger Angebote von lokalen Objektiv Verleihern holen für den Zeitraum und dieser Betrag ist ja sozusagen das, was man als (Geld)Vorteil hat und bei der Steueranzugeben.
Aber jemand hatte eine Idee mit dem beauftragen durch die eigene firma. die ist nicht schlecht und damit ist man wohl auch fein raus.
Mein Chef schreibt mir (vor dem Urlaub) eine kurze email in der er mich fragt ob ich in meinem Alaska Urlaub ein paar Bilder von Tieren und Landschaften machen könnte und hierzu natürlich auch Gegenstände von der Firma mitnehmen würde. Somit ist auch alles über die Versicherung der Firma abgesichert und beim Zoll kann ich Firmenrechnungen der einzelnen Gerätschaften vorzeigen.

Ihr findet das vielleicht kleinlich. wenn jemand z.b. bei einem flug eines firmenflugzeugs mitfliegen würde (obwohl das flugzeug vielleicht sogar dorthin muss und gar nicht wegen einem extra dahin fliegt) würde jeder nach geldwerten vorteil schreien. manche haben ein komisches rechtsempfinden.
XYniel XYniel Beitrag 2 von 16
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ja,
ich finde deinen zugang vollkommen ok und es freut mich, dass es da noch menschen mit gewissen gibt. und man sollte nie vergessen, dass es immer wieder streiterein oder missgünstige kollegeñ gibt...
in österreich kann das unternehmen einen bestimmten "betrag" steuerfrei dem angestellten zukommen lassen. weihnachtsfeiern udgl. fallen oft unter dieseñ punkt. auch das könnte dein steuerberater prüfen.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 3 von 16
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nun, inwieweit unterscheidet sich denn dein jetziger Plan im Grundsatz von dem (nicht ernst gemeinten) Vorschlag von mir in Beitrag 3 im geschlossenen Thread? In beiden Fällen täuschst du das Finanzamt. Im Grunde willst du doch die Ausrüstung privat benutzen. Deine moralischen Ansprüche reichen also nur so weit, bis du eine scheinbar(!) legale Möglichkeit findest, eine Privatnutzung als dienstliche Nutzung zu deklarieren.

Praktisch gesehen ist es auch nicht deine Aufgabe, in dieser Sache aktiv zu werden. Es ist Sache deines AG, wie dir bereits H. Klecker in Beitrag 4(?) des geschlossenen Threads schreibt. Für deinen geldwerten Vorteil werden nämlich nicht nur Steuern abgeführt, auch Sozialabgaben sind fällig. Dein Chef, die Lohnbuchhaltung werden sich freuen, diesen Vorgang in deinem Sinne korrekt zu verbuchen.
NurGast NurGast Beitrag 4 von 16
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Zitat: o keller 26.11.14, 10:05Zum zitierten Beitragnun, inwieweit unterscheidet sich denn dein jetziger Plan im Grundsatz von dem (nicht ernst gemeinten) Vorschlag von mir in Beitrag 3 im geschlossenen Thread? In beiden Fällen täuschst du das Finanzamt.

Eben nicht. Ich hätte sowieso einige Bilder für unsere Zwecke der Firma (ungefragt) einfach so kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ich wäre aber nie auf die Idee gekommen, dass das der Schlüssel zum legalen mitnehmen der Objekte ist.
Natürlich in der Tat ist dann jedes Bild welches ich alleine FÜR MICH mache eine gewisse Art der Steuerhinterziehung.
Aber dann könnte wahrscheinlich jedem Arbeitnehmer ein Strick draus gedreht werden der aufm Klo nach dem Händewaschen einen Schluck wasser TRINKT! Händewaschen ist richtig und dient der Hygiene im Betrieb. Trinken dagegen ist wieder dein eigenens Ding.
Ich denke das wird dann keiner verfolgen. Aber in unserer Welt sind ja schon Leute gegangen worden die ihr Handy am Arbeitsplatz aufgeladen haben...
Genau genommen ist auch das nämlich Diebstahl und Steuerbetrug!
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 5 von 16
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Was den geschlossenen thread angeht, sind es Erfahrungswerte, die einfach sagen: Wenn eine bestimmte Anzahl alberner Beiträge auftaucht, ist der thread inhaltlich am Ende und es sinnvoller ihn zu schließen.

Zu Deinem Steuerberater:

Natürlich hat er Recht.Wenn Dein Chef Dich ernsthaft beauftragt Fotos zu machen und er tatsächlich wirklichen Bedarf an solchen Fotos hat, dann ist alles fein.

Wenn er allerdings den Bedarf erfindet, er in Wirklichkeit mit den Fotos gar nichts anzufangen weiß und Dir nur aus steuerlichen Gründen diesen Auftrag gibt, dann ist das weiterhin Steuerhinterziehung. In meinen Augen aufgrund des Vorsatzes (ich tue etwas im Bewusstsein, dass ich es nicht darf) sogar eine "schlimmere" Form.

Insofern würde ich hier nicht so großartig den moralischen Zeigefinger heben.

Ich hatte Dir einen Vorschlag gemacht, der aus meiner Sicht der plausibelste ist:

Wenn Du zu dem kleinen Personenkreis gehörst, der die Ausrüstung in der Firma für gewerbliche Zwecke nutzt, dann ist es plausibel, dass Du Dich sozusagen weiterqualifizierst (Arbeitsplatzerhaltende Maßnahme). So eine Ausrüstung auf diesem technischen Niveau bedient man nicht mal eben aus der Hüfte, sondern muss sich weiterbilden.

Wenn Du also Deinen Chef bittest, Dir die Ausrüstung eine Zeit zu überlassen, damit Du Dich in die Bedienung einarbeitest und Praxiserfahrung sammelst, um im Bedarfsfall das Gerät in der Firma sicher und gut handhaben zu können und um ggf. andere Mitarbeiter an der Ausrüstung zu schulen, dann ist das eine plausible, nicht steuerschädliche und nachvollziehbare Nutzung und es sollte auch weder mit dem Zoll noch mit dem Finanzamt oder der Versicherung Probleme geben.

Jedenfalls erscheint mir diese Variante plausibler und nachvollziehbar und vor allem echter, als ein erfundener Fotobedarf an alaskischen Lanschaftsaufnahmen (außer Du arbeitest z.B. bei einem Reiseveranstalter, der solche Fotos tatsächloich für Werbezwecke braucht).
dennismeyer dennismeyer Beitrag 6 von 16
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Wer viel fragt, bekommt viele Antworten........ist es GeldwerterVorteil wenn ich mir den Rasenmäher von Meinem Nachbarn leihe ?
Martin C. Kiefer Martin C. Kiefer Beitrag 7 von 16
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@ dennismeyer:

Wenn Du nicht gerade bei Deinem Nachbarn beschäftigt bist, ist das eine komplett andere Baustelle. Du vermeidest ja keine Steuerzahlung, weil Du auf Leihgaben grds. ja keine Steuer bezahlen musst. Aber auf Lohn für Arbeitsleistung musst Du Steuern zahlen, und zwar gleich in welcher Form der Lohn ausbezahlt wird.

Gruß | Martin
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 8 von 16
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Zitat: NurGast 26.11.14, 09:23Zum zitierten BeitragIhr findet das vielleicht kleinlich. wenn jemand z.b. bei einem flug eines firmenflugzeugs mitfliegen würde (obwohl das flugzeug vielleicht sogar dorthin muss und gar nicht wegen einem extra dahin fliegt) würde jeder nach geldwerten vorteil schreien. manche haben ein komisches rechtsempfinden.

Nein, würde ich nicht. Genau so wenig, würde ich einen Anhalter deswegen beschimpfen, dass er das nicht als geldwerten Vorteil beim Finanzamt angibt. Ist nämlich der gleiche Fall.

Das Ausleihen der Fotoausrüstung ist aber nicht unbedingt ein Lohn. Das kann simple Hilfe sein, wo der Helfende zufällig der Scheffe ist. Ein solches Brimborium um eine geliehene Ausrüstung, das gibt es nur in Deutschland. Da sage ich nur: armes Deutschland.

Ich würde Martins Vorschlag zur Kenntnis nehmen. Ist der leichteste Weg, wenn man schon so auf übernatürliche Steuerehrlichkeit steht. Wobei, wenn man schon so pedantisch ehrlich ist, wäre das doch auch wieder Betrug, weil man mit dem Zeug eh umgehen kann, weil man schon vorher damit gearbeitet hat. Tja, da kommt der innere Schweinehund ganz schön ins schwitzen...
xxx xxx Beitrag 9 von 16
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Mach es doch ganz einfach, so wie ich das mit dem Finanzamt auch immer mache.
Ich schreibe den einen sehr netten Brief, in dem ich dem Finanzamt den Sachverhalt erkläre.
Dieser Brief endet mit den Worten:
Muss ich noch tätig werden? Wenn ja schicken sie mir bitte ausführliche Informationen wie ich weiter vorgehen muss.
Bei meinem Finanzamt ist das bis jetzt immer sehr positiv angenommen worden, zumal sich dann auch sehr nette Sachbearbeiter bei mir gemeldet haben. Meist fand dann der erste Kontakt telefonisch statt, und in dem anschließenden Brief stand dann, dass alles in Ordnung wäre, und ich nichts mehr tun müsse.

Wäre das nicht auch eine Lösung?

LG Falko
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 10 von 16
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Zitat: Martin C. Kiefer 26.11.14, 12:22Zum zitierten Beitrag@ dennismeyer:

Wenn Du nicht gerade bei Deinem Nachbarn beschäftigt bist, ist das eine komplett andere Baustelle. Du vermeidest ja keine Steuerzahlung, weil Du auf Leihgaben grds. ja keine Steuer bezahlen musst. Aber auf Lohn für Arbeitsleistung musst Du Steuern zahlen, und zwar gleich in welcher Form der Lohn ausbezahlt wird.

Gruß | Martin


Der Arbeitgeber kann durchaus auch zufällig Nachbar sein. Ein geldwerter Vorteil entsteht erst dann, wenn der benachbarte Arbeitgeber beispielsweise eine Hausmeisterei betreibt und der Rasenmäher nicht sein privater ist sondern aus dem Bestand des Unternehmens stammt.

Nur muß man die Kirche auch im Dorf lassen. Freibeträge helfen dabei.


Das mit dem Anhalter ist etwas anderes. Sehr anders sogar. Wenn man dafür tatsächlich Geld nimmt, dann läuft man im Falle häufiger Wiederholungen Gefahr, gegen Gesetze zur Personenbeförderung zu verstossen. Ggf. wäre das dann sogar als gewerblich einzustufen. (vgl. Uber-Streitigkeiten)
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 11 von 16
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Bei seinem Einwand ging es um einen Firmenjet, der sowieso von A nach B fliegt und jemanden einfach so mit nimmt, unentgeldlich. Könnte auch ein Auto sein, das von A nach B fährt und jemanden einfach so mit nimmt, unentgeltlich, oder ein LKW, oder ein Bus...
Thorsten198 Thorsten198 Beitrag 12 von 16
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Firmenjet (ich hatte ja nie einen), da fällt mir doch der Herr Hartz ein (ja, ja der mit dem Hartz IV), der hat doch seinerzeit seine Barsilianische Nutte immer mit dem VW Jet nach Paris einfliegen lassen (WOB geht nicht, da kriegen die Samba Garotas Depressionen), der ist dabei ganz gut rausgekommen, soweit ich mich erinnern kann?

Wieviel unversteuertes Kerosin wird die Mühle wohl alleine für die Eskapaden des Personalvorstandes verballert haben und wie viele steuerlich subventionierte Elektrovehikel muss Volkswagen wohl alleine für die bescheuerte CO2 Bilanz verhökern, um die Ficktouren ihrer "Führungskräfte" auszugleichen?
Da haben die Puffgänger der Hamburg-Mannheimer doch mehr Öko-Bewusstsein bewiesen, Budapest statt Rio als Betriebsausgaben abgesetzt!
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 13 von 16
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Nach Budapest kann man aber auch mit dem Zug fahren... :-)
Albrecht D Albrecht D Beitrag 14 von 16
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Nimm die Kamera mit in Urlaub, und gut isses. Beim Kleinlaster für den Umzug fragt auch kein Mensch.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 15 von 16
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Es ist aber so Alice. Bekommst Du das vom Arbeitgeber, dann ist so etwas fällig. (Ehrliche und korrekte Buchführung vorausgesetzt.) Entweder wird der Vorteil versteuert oder eben pauschal durch den AG versteuert, letzteres ggf. auch nachträglich.

Das gleiche gilt wenn eine Dienstreise an einen auch touristisch interessanten Ort dann auf Kosten des Mitarbeiters verlängert wird, wenn er sich also ganz offiziell Urlaub nimmt und sein Hotel selbst bezahlt. Da kann es unterm Strich preiswerter sein, den Rückfllug irgendwie zu verpassen, umbuchen zu müssen, wegen der hohen Kosten der Ersatztickets (z.B. weil es kurzfristig one-way nur Business Tickets gibt), auf Firmenkosten das Hotel zu verlängern und den Mietwagen und dann später einvernehmlich eine Bonus-Zahlung, ein Weihnachtsgeld oder sonst etwas um ca. diese Kosten zu kürzen. Ist erprobt revisionssicher.

Ebenfalls erprobt revisionssicher ist, was mir nach London passiert war. Das war nicht getürkt und es ist nachvollziehbar in dieser Reihenfolge passiert. Ich war mit Eltern und Roland in London von Donnerstag bis Sonntag. Dann wollte mich mein Kunde am Dienstag in Essex sehen. Ich hab dann meinen Rückflug verfallen lassen (stornieren wäre teurer gewesen) und der Kunde hat statt eines neuen Hinflugs zwei Hotelnächte bezahlt und den Rückflug am Dienstag Abend. Da war die Reihenfolge wichtig und dass ich meine Flüge sowieso selbst bezahlt hätte.


Ich hab da natürlich auch eine Meinung dazu, erspare mir aber die mit deren Äußerung zwangsläufig verbundenen Kraftausdrücke. So ist unser Steuersystem nun einmal.




Ganz andersrum: Es gibt Fragen, die man einfach besser nicht stellt.
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