09.10.16, 22:30
Beitrag 1 von 26
Hallo...,
ich habe die Möglichkeit zum Fotografieren aus dem Flugzeug bei einem Städterundflug.
Kann mir jemand raten, was für ein Objektiv ich an meine Canon 5D MarkII anschließen sollte.
Danke
ich habe die Möglichkeit zum Fotografieren aus dem Flugzeug bei einem Städterundflug.
Kann mir jemand raten, was für ein Objektiv ich an meine Canon 5D MarkII anschließen sollte.
Danke
Ein möglichst kurz gebautes, vermutlich wird nicht viel Platz sein. ;)
Mit dem 24-105 konnte ich gut Luftaufnahmen machen. MfG, w.b.
Achte hauptsächlich auf geputzte Fenster.
Ansonsten WW.
Ansonsten WW.
Nachtrag: ein 55-200, wie du es oft verwendest, ist eher zu lang. MfG, w.b.
Mit 105mm:
Reichsburg Cochem Willy Brüchle 03.07.10 13
Mit 105mm:
Reichsburg Cochem Willy Brüchle 03.07.10 13
Eine generelle Empfehlung kann man eigentlich nicht geben. Die Brennweite hängt davon ab, in welcher Flüghöhe man sich befindet und was man sich als Motiv ausgesucht hat.
Ich habe bei den beiden Aufnahmen aus ca. 11.000 Meter Höhe auch ein 24-105 mm verwendet:
45mm
[fc-foto:25924299]
Hier waren auch die 105mm zu wenig, deswegen eine Ausschnittvergrößerung
[fc-foto:25924247]
Da es sich bei dir wohl um ein kleines Privatflugzeug handelt, ist der Tipp mit den sauberen Fenstern auch gut.
Ich habe bei den beiden Aufnahmen aus ca. 11.000 Meter Höhe auch ein 24-105 mm verwendet:
45mm
[fc-foto:25924299]
Hier waren auch die 105mm zu wenig, deswegen eine Ausschnittvergrößerung
[fc-foto:25924247]
Da es sich bei dir wohl um ein kleines Privatflugzeug handelt, ist der Tipp mit den sauberen Fenstern auch gut.
Zitat: Im Schneckenhaus 09.10.16, 22:30Zum zitierten Beitrag
Das hängt davon ab, was für Fotos Du machen möchtest.
Das hängt davon ab, was für Fotos Du machen möchtest.
19.10.16, 14:18
Beitrag 8 von 26
Hallo.... und ein Danke an alle !
Ich habe meine kleine Canon Kiss genommen mit einem 18-55 Objektiv .
Die Scheiben waren auch sehr gut geputzt. Es war ein schönes Erlebnis mit Fotoerfahrung und ein paar ordentliche Bilder sind auch entstanden.
Also... danke noch einmal
Ich habe meine kleine Canon Kiss genommen mit einem 18-55 Objektiv .
Die Scheiben waren auch sehr gut geputzt. Es war ein schönes Erlebnis mit Fotoerfahrung und ein paar ordentliche Bilder sind auch entstanden.
Also... danke noch einmal
ZEIGEN
Grüße Thomas
Grüße Thomas
21.10.16, 10:40
Beitrag 10 von 26
Hallo Thomas,
was das Zeigen dieser Bilder angeht : das geht natürlich nicht, sich hier Rat einzuholen und dann nichts zeige.
Ich muss noch sichten und nachbearbeiten, weil ich meist in RAW fotografiere.
Dann muss ich aber auch noch die rechtliche Frage der Veröffentlichung recherchieren z. B. hier ein gerade
recherchierter Bericht :
"Eine andere Anwendung, die komischerweise bisher noch nicht in der öffentlichen Kritik angekommen ist, dürfte wohl die sogenannte „Vogelperspektive“ des Konkurrenten Microsoft und dessen Suchmaschine Bing sein. Hier gibt es mit Bing Maps das Pendant zu Google Maps, bei der man anstelle von Straßenaufnahmen echte Luftbilder abrufen kann, die per Flugzeug oder Hubschrauber aufgenommen wurden. Diese ermöglichen ebenfalls einen teilweise sehr detaillieren Blick auf Straßen und Objekte und diese fallen sicher nicht unter die Panoramafreiheit."
Aber vielleicht hat einer von Euch Hinweise zur aktuellen Rechtssprechung.
Viele Grüße
Gudrun
was das Zeigen dieser Bilder angeht : das geht natürlich nicht, sich hier Rat einzuholen und dann nichts zeige.
Ich muss noch sichten und nachbearbeiten, weil ich meist in RAW fotografiere.
Dann muss ich aber auch noch die rechtliche Frage der Veröffentlichung recherchieren z. B. hier ein gerade
recherchierter Bericht :
"Eine andere Anwendung, die komischerweise bisher noch nicht in der öffentlichen Kritik angekommen ist, dürfte wohl die sogenannte „Vogelperspektive“ des Konkurrenten Microsoft und dessen Suchmaschine Bing sein. Hier gibt es mit Bing Maps das Pendant zu Google Maps, bei der man anstelle von Straßenaufnahmen echte Luftbilder abrufen kann, die per Flugzeug oder Hubschrauber aufgenommen wurden. Diese ermöglichen ebenfalls einen teilweise sehr detaillieren Blick auf Straßen und Objekte und diese fallen sicher nicht unter die Panoramafreiheit."
Aber vielleicht hat einer von Euch Hinweise zur aktuellen Rechtssprechung.
Viele Grüße
Gudrun
Hallo Gudrun,
die Panoramafreiheit ist eine Ausnahme vom Schutzanspruch urheberrechtlich geschützter Kunstwerke im öffentlichen Raum. Solange Du also nicht (als Hauptbildelement) ein öffentlich angebrachtes Kunstwerk fotografierst, dürfte aus dieser Sicht kaum etwas gegen eine Veröffentlichung sprechen.
Gruß | Martin
die Panoramafreiheit ist eine Ausnahme vom Schutzanspruch urheberrechtlich geschützter Kunstwerke im öffentlichen Raum. Solange Du also nicht (als Hauptbildelement) ein öffentlich angebrachtes Kunstwerk fotografierst, dürfte aus dieser Sicht kaum etwas gegen eine Veröffentlichung sprechen.
Gruß | Martin
27.10.16, 11:35
Beitrag 12 von 26
Hallo Martin,
nach meinen Recherchen ist das nicht so einfach. Die Panoramafreiheit wird momentan heiß diskutiert , um eine
EU-weit gültige Rechtssprechung zu finden. Für den Luftraum gilt sie nicht, da der Luftraum nicht zum öffentlichen
Raum zählt.
Ich habe ohnehin noch mit der Bearbeitung zu tun und werde sicher noch eine derzeit rechtsgültige Information bekommen.
Gruß
Gudrun
nach meinen Recherchen ist das nicht so einfach. Die Panoramafreiheit wird momentan heiß diskutiert , um eine
EU-weit gültige Rechtssprechung zu finden. Für den Luftraum gilt sie nicht, da der Luftraum nicht zum öffentlichen
Raum zählt.
Ich habe ohnehin noch mit der Bearbeitung zu tun und werde sicher noch eine derzeit rechtsgültige Information bekommen.
Gruß
Gudrun
https://de.wikipedia.org/wiki/Luftbildf ... echtliches
Sicher ist das keine rechtlich verbindliche Quelle, aber in der Grundtendenz spricht demnach nichts gegen eine Veröffentlichung derartiger Aufnahmen.
Grüße Thomas
Sicher ist das keine rechtlich verbindliche Quelle, aber in der Grundtendenz spricht demnach nichts gegen eine Veröffentlichung derartiger Aufnahmen.
Grüße Thomas
Zitat: Im Schneckenhaus 27.10.16, 11:35Zum zitierten Beitrag
Doch, das ist so einfach. Daran ändern auch "heiße Diskussionen" nichts.
Die Panoramafreiheit ist eine Schranke des Urheberrechts. Und nichts anderes. Die hilft, urheberrchtlich geschützte Werke an öffentlichen Plätzen fotografieren und die Bilder verwerten zu können.
Es gibt darüber hinaus noch eine Beiwerkregelung.
Um welches urheberrechtlich geschützte Kunztwerk geht es Dir genau?
Deine Argumentation ist in etwa so:
A: "Ich möchte gebratene Schnitzel verkaufen. Geht das einfach so?"
B: "Nein, denn Speiseeis darf höchstens -10° warm sein."
Doch, das ist so einfach. Daran ändern auch "heiße Diskussionen" nichts.
Die Panoramafreiheit ist eine Schranke des Urheberrechts. Und nichts anderes. Die hilft, urheberrchtlich geschützte Werke an öffentlichen Plätzen fotografieren und die Bilder verwerten zu können.
Es gibt darüber hinaus noch eine Beiwerkregelung.
Um welches urheberrechtlich geschützte Kunztwerk geht es Dir genau?
Deine Argumentation ist in etwa so:
A: "Ich möchte gebratene Schnitzel verkaufen. Geht das einfach so?"
B: "Nein, denn Speiseeis darf höchstens -10° warm sein."
Hallo zusammen
Ich gehe über Weihnachten nach Israel. Würdet ihr dort auch aus dem Flugzeug fotografieren beim Anflug und Abflug???
Ich weiß noch nicht ob ich dazu meine kleine Kompakt digi nehme oder meine Canon 700D
Wäre dankbar wenn ich Hilfe bekäme Luis
Ich gehe über Weihnachten nach Israel. Würdet ihr dort auch aus dem Flugzeug fotografieren beim Anflug und Abflug???
Ich weiß noch nicht ob ich dazu meine kleine Kompakt digi nehme oder meine Canon 700D
Wäre dankbar wenn ich Hilfe bekäme Luis