Ärger mit Ebay Kunden...

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HerrFreitag HerrFreitag Beitrag 1 von 143
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Also ich habe am 22.1 bei Ebay mein 3 Jahre altes Sigma Zoom verkauft. Nun meldet sich der Käufer einige Tage später behauptet das das Objektiv nach Schimmel riechen würde. Aber lest selbst:

hallo ich will es umgehend wieder zurücksenden und mein geld. das objektiv (und die verpackung) riechen leider nach intensiv pilzbefall - so etwas kann ich nicht neben meinen objektiv stellen, bitte um kurze bestätigung.

mfg



Was meint Ihr - muss ich mir sowas bieten lassen? Alleine schon der Patzige Ton der Mail... Ich habe dem Käufer definitiv ein Schimmelfreies Objektiv verschickt. Ich habe sogar eine Woche vorher noch damit fotografiert und auch beim Verpacken des Objektives nichts von irgend einem Geruch oder Schimmel bemerkt. Die Verpackung war auch in Ordnung und lag nicht im feuchten Keller oder sowas. Finde es auch etwas seltsam das er den geruch erst nach 3 Tagen bemerkt. Irgendwie bin ich nicht bereit Ihm nur auf Grund einer Diffusen Vermutung den Kaufpreis von 160 Euro zu erstatten.

Hab Ihm erstmal zurück geschrieben:

Sehr geehrter Herr xxx

Hiermit muss ich Sie davon in Kenntnis setzten das der von Ihnen bei mir getätigte Kauf privater Natur war, und ich daher nicht verpflichtet bin Ihnen den Kaufpreis zurückzuerstatten, bzw. den Artikel zurückzunehmen.

Für Sie noch einmal zur Erinnerung der Text aus meiner Auktion:


"Dieses Angebot ist privater, nicht gewerblicher Natur. Sämtliche Angaben,

Bilder und Hinweise sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht,

allerdings erfolgt der Verkauf unter Ausschluß jeder Gewährleistung und

Rücknahmegarantie; der Artikel wird so wie beschrieben von Privat an Privat

verkauft. Bitte stellen Sie

ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes."


Desweiteren kann ich Ihnen garantieren, das der Artikel zum Zeitpunkt des Versandes definitiv keinen Fungusbefall aufwies. Ich fotografiere seit über 20 Jahren und bin mit der ordnungsgemässen Aufbewahrung Fotografischer Ausrüstungsgegenstände bestens vertraut. Ein nochmaliger Blick in meine Bewertungen sollte Ihnen zeigen das ich schon mehrfach Kameras und Objektive über dieses Verkaufsportal verkauft habe und nur positive Bewertungen für die abgeschlossenen Verkäufe erhalten habe.

Gruss
xxxxxxxxxxxx




Das war der Stand vor 10 Tagen. Zwischendurch hat der Kunde den Fall an Ebay weitergeleitet und behauptet weiterhin das Objektiv sei " völlig Verpilzt" und es "Stinkt stinkt stinkt" Ebay wird mir in den nächsten 48 Stunden berichten wie der fall entschieden wurde. Inzwischen hat der mir natüelich auch eine Negative Bewertung reingedrückt.

Was meint Ihr dazu?
Just my pix Just my pix Beitrag 2 von 143
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Meine Kristallkugel ist leider defekt ...
HerrFreitag HerrFreitag Beitrag 3 von 143
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Was Deine Kristallkugel dazu zu sagen hat interessiert mich nicht .

Deine Meinung ist für mich von Bedeutung.
Rauch Albert Rauch Albert Beitrag 4 von 143
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schreib ihm er soll es an die frische Luft hängen ;-)

wenn du dir sicher im Recht bist muss/soll er es behalten.

wenn du Zweifel hast lass es dir zurückschicken, prüfe und entscheide dann.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 5 von 143
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HerrFreitag schrieb:

Zitat:Was meint Ihr dazu?



um wieviel tausend euro gehts denn?
du musst halt entscheiden, ob dir das ganze den negativen aufwand, das aergern wert ist.

idioten gibts immer, die sich fuer supergeil halten.
ich hab auch schon auf einen rechtsstreit mit einem betrueger verzichtet, obeohl ich im recht war. weils mich einfach zu lange geaergert haette. das ist eine persoenliche entscheidung.

ebay hilft einem da nicht.
HerrFreitag HerrFreitag Beitrag 6 von 143
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Es geht um 150 Euro. Ein Betrag der mir nicht so wirklich weh tut - zumal ich ja auch weis das der Mann eine 100% unversehrte und fast neue Ware erhalten hat.

Es geht mir allerdings ums Prinzip und um meinen jezt zerstörten guten Ruf als Ebay Verkäufer. Nur weil so ein Gipsnacken der Meinung ist das Objektiv würde riechen bin ich nicht bereit ihm das zurückzuerstatten.

Manchmal frage ich mich echt ob da bei eingen alles Paletti ist im Kopf.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 7 von 143
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wie gesagt, abwaegen. stoert dich die negative bewertung mehr als die 150 euro?

dann wiedereinstellen.

ist nur ne frage der zeit, bis einem sowas mal passiert.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 8 von 143
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Rauch Albert schrieb:

Zitat:schreib ihm er soll es an die frische Luft hängen ;-)

wenn du dir sicher im Recht bist muss/soll er es behalten.

wenn du Zweifel hast lass es dir zurückschicken, prüfe und
entscheide dann.


Er bekommt dann womöglich ein anderes Objetkiv mit Fungus zurück. Das ist eine gängige Masche um über eBay beschädigte Gebrauchtware praktsich kostenfrei in intakte Gebrauchtware umzutauschen.
HerrFreitag HerrFreitag Beitrag 9 von 143
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Für den Fall eines Betrugsversuches habe ich natürlich die Seriennummer in meinen Unterlagen.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 10 von 143
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Hermann Klecker schrieb:

Zitat:Er bekommt dann womöglich ein anderes Objetkiv mit Fungus
zurück. Das ist eine gängige Masche um über eBay beschädigte
Gebrauchtware praktsich kostenfrei in intakte Gebrauchtware
umzutauschen.




na, mit vernuenftigen produktbildern laesst sich das recht schnell widerlegen. dann mit nem ordentlichen anwalt einen schoenen brief wg. betrugsversuchs aufsetzen.
fertig.
HerrFreitag HerrFreitag Beitrag 11 von 143
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Was mich auch stutzig macht - wenn es angeblich "Verpilzt" ist, warum schickt er mir dann nicht mal ein Foto davon?

Warscheinlich ist der Käufer selber ständig verpilzt *hicks* :-)
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 12 von 143
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Du meinst verpilst :)

Ich persönlich verguinnesse mich noch ein wenig, bevor es in die Heia geht.
Jan Böttcher Jan Böttcher Beitrag 13 von 143
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Wenn's nur der Geruch ist ... dann geht es letztendes um die Frage, ob man den Stress der negativen Bewertung leichter erträgt als den Stress der Rückabwicklung (inkl. Hoffnung auf Gebührenerstattung) und des erneuten Verkaufs (inkl. der Hoffnung auf einen guten Preis).

Bei Rückabwicklung geht natürlich erst das Objektiv zurück (zur Prüfung), dann das Geld.

Juristisch dürfte für den Käufer wenig zu holen ssin, es sei denn, Du hast in letzter Zeit so viele Auktionen gestartet (möglichst noch im gleichen Bereich oder gar Nueware), daß Amtsgerichtsrichterin Puttchen Brammel üebrzeugt werden kann, daß Du gewerblich gehandelt hast.

Ich an Deiner Stelle würde schon auf stur schalten, weil der Käufer alles in Kleinbuchstaben geschrieben hat.
HerrFreitag HerrFreitag Beitrag 14 von 143
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Naja, mit der negativen Bewertung komme ich schon klar. Auch in Anbetracht der Tatsache das men Gewissen völlig Rein ist.

Mal Abgesehen davon habe ich bei meiner 55 Stunden Arbeitswoche einfach keine Zeit mich um so einen Quatsch auch noch zu kümmern.

Und ich bin natürlich privater Verkäufer
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 15 von 143
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HerrFreitag schrieb:

Zitat:Was mich auch stutzig macht - wenn es angeblich "Verpilzt" ist,
warum schickt er mir dann nicht mal ein Foto davon?

Warscheinlich ist der Käufer selber ständig verpilzt *hicks*
:-)

Das wäre doch aber ein Ansatz. Bitte den Käufer um ein Foto nebst Foto Seriennummer.
H´m, na gut - könnte er auch mogeln. Das mit dem zerstörten Ruf würde mich auch ärgern. Hatte vor Jahren ewas ähnliches mit einem Netzteil. Die gerichtliche Einigung dauerte fast 1,5Jahre.
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