Verändertes Plakat auf Facebook

Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Google Anzeigen Google Anzeigen
Fotobastler Fotobastler Beitrag 1 von 4
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Hallo Kollegen,

ich war neulich in Köln und bin Halbmarathon gelaufen.
In ganz Köln waren Werbeplakate aufgestellt auf der eine Läuferin zu sehen ist und von Zuschauern bejubelt wird, mit ein paar Werbesprüchen.

- 42,195km volle Unterstützung
- Köln kommt Jubeln
- Rheinenergie Marathon Köln usw.

ich habe das Plakat abfotografiert, die Läuferin raus retuschiert und ein Bild von mir als Läufer rein montiert.
Das Bild habe ich auf meiner Facebookseite rein gestellt allerdings nur für Freunde sichtbar (ca.45)

Irgendwie habe ich jetzt doch Bedenken ob es noch als privat durch geht.

Wie ist eure Meinung dazu, ohne natürlich eine Rechtsauskunft zu erwarten
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 2 von 4
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Es geht um die Frage, ob Du das Bild öffentlich zugänglich gemacht hast. Das wäre der Fall, wenn Deine Facebook-Freunde den Öffentlichkeitsbegriff des § 15 UrhG Abs. 3 erfüllen.

Dieser lautet: „Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“

Suchwörter für das Internet sind z. B.: Nicht öffentlich, § 15 UrhG und Facebook

Ich bin auf diese Seite gestoßen:

https://ggr-law.com/social-media-recht/ ... ffentlich/

Aber bitte nicht durch den Abschnitt "Recht der Privatkopie" verwirren lassen.

Hier in unserem Beispielfall geht es ja nicht um die Weitergabe von echten Kopien (Vervielfältigungsstücke in körperlicher Form) an wenige echte Freunde (Faustregel max. 7), sondern um die öffentliche oder nicht öffentliche Zugänglichmachung in unkörperlicher Form mit Hilfe von Internet-Technologien.

MfG
Johannes
Albrecht D Albrecht D Beitrag 3 von 4
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Warum gehst du denn nicht den einfachsten und sichersten Weg: Wenn du unsicher bist, dann lösche einfach das Bild wieder.

Gruß
Albrecht
Prexioc Prexioc Beitrag 4 von 4
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Wenn Sie Ihr Poster mit "Öffentlich" teilen möchten, gilt es als öffentliche Information. Wenn Sie etwas freigeben und eine Zielgruppe mit einer anderen Datenschutzeinstellung nicht sehen, sind diese Informationen ebenfalls öffentlich. Ich möchte auch hier hinzufügen, dass Sie, wenn Sie die Zielgruppe eines Beitrags ändern möchten, nachdem Sie ihn freigegeben haben, indem Sie auf die Zielgruppenauswahl klicken, nur eine neue Zielgruppe auswählen. Beachten Sie, dass diese Person beim Veröffentlichen der Zeitleiste einer anderen Person steuert, welche Zielgruppe den Beitrag anzeigen kann.
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Nach
oben