Sollte heissen: Dolus Directus
.... Autotext ;)
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13.11.15, 12:07
Beitrag 17 von 28
Das sagt das Bundesjagdgesetz:
§ 19a
Beunruhigen von Wild
Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen
Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu
stören. Die Länder können für bestimmtes Wild Ausnahmen zulassen.
und die Strafbewehrung ergibt sich hier:
§ 39
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
...
den Vorschriften des § 19 Abs. 1 Nr. 3 bis 9, 11 bis 14, 16 bis 18, § 19a oder § 20 Abs. 1 zuwiderhandelt;
...
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
§ 19a
Beunruhigen von Wild
Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen
Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu
stören. Die Länder können für bestimmtes Wild Ausnahmen zulassen.
und die Strafbewehrung ergibt sich hier:
§ 39
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
...
den Vorschriften des § 19 Abs. 1 Nr. 3 bis 9, 11 bis 14, 16 bis 18, § 19a oder § 20 Abs. 1 zuwiderhandelt;
...
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
13.11.15, 17:42
Beitrag 18 von 28
Zitat: Michael Heckner (mi.he) 13.11.15, 12:07Zum zitierten Beitrag
Von dem von mir fett gesetzten war in dem Artikel keine Rede. Der Hirsch lief wohl einfach nur durch den Wald. Und wenn das Fotografieren herumstreunender Wildtiere schon eine OWi darstellt, dann gute Nacht, Deutschland.
Von dem von mir fett gesetzten war in dem Artikel keine Rede. Der Hirsch lief wohl einfach nur durch den Wald. Und wenn das Fotografieren herumstreunender Wildtiere schon eine OWi darstellt, dann gute Nacht, Deutschland.
Zitat: Michael Heckner (mi.he) 13.11.15, 12:07Zum zitierten Beitrag
Nun, wer bei dieser Störung versehentlich einen Abschuß verhindert, und darum ging es hier ja, wird schwerlich "insbesondere den Bestand gefährden oder bedrohen".
Ich weiß, Lesen in Tateinheit mit Verstehen ist schwieriger als landläufig angenommen wird.
Nun, wer bei dieser Störung versehentlich einen Abschuß verhindert, und darum ging es hier ja, wird schwerlich "insbesondere den Bestand gefährden oder bedrohen".
Ich weiß, Lesen in Tateinheit mit Verstehen ist schwieriger als landläufig angenommen wird.
13.11.15, 21:02
Beitrag 20 von 28
Sind denn diese Freizeitflintenhalter nicht wie andere auch verpflichtet, das Ballergebiet ordentlich abzusichern? Was haben wir da beim Bund immer für einen Aufwand betrieben, bis endlich der erste Schuss fiel.
14.11.15, 00:40
Beitrag 21 von 28
Zitat: o_ke 13.11.15, 21:02Zum zitierten Beitrag
Wohl nicht - ein Bekannter, der am Waldrand wohnt, hat durchaus schon Schrot auf seiner Terasse gefunden...
Wohl nicht - ein Bekannter, der am Waldrand wohnt, hat durchaus schon Schrot auf seiner Terasse gefunden...
14.11.15, 00:44
Beitrag 22 von 28
Zitat: Hermann Klecker 13.11.15, 18:34Zum zitierten Beitrag
Ohne das "insbesondere" wäre er in dem Fall tatsächlich bezüglich einer Ordnungswidrigkeit sofort fein raus...
Ohne das "insbesondere" wäre er in dem Fall tatsächlich bezüglich einer Ordnungswidrigkeit sofort fein raus...
29.11.15, 18:40
Beitrag 23 von 28
ein freund schrieb mir zum fall:
Noch ein paar Hintergrundinfos: In NRW sind 67% der Waldfäche in Privatbesitz, so viel wie in keinem anderen Bundesland, und das meiste davon gehört dem Adel. Die hier genannte Rentkammer Wittgenstein bspw. gehört der buckligen Verwandtschaft von Fürst von, zu und vollkommen daneben Sayn-Wittgenstein.
Wenn nun ein Rechtsverständnis aus dem 19. Jahrhundert mit Einfluss bei Behörden gekoppelt wird, kommt so etwas wie der geschilderte Fall heraus.
Noch ein paar Hintergrundinfos: In NRW sind 67% der Waldfäche in Privatbesitz, so viel wie in keinem anderen Bundesland, und das meiste davon gehört dem Adel. Die hier genannte Rentkammer Wittgenstein bspw. gehört der buckligen Verwandtschaft von Fürst von, zu und vollkommen daneben Sayn-Wittgenstein.
Wenn nun ein Rechtsverständnis aus dem 19. Jahrhundert mit Einfluss bei Behörden gekoppelt wird, kommt so etwas wie der geschilderte Fall heraus.
29.11.15, 18:45
Beitrag 24 von 28
Zitat: Photonenbändiger 29.11.15, 18:40Zum zitierten Beitrag
Spielt das für den aufgeführten Fall irgendeine Rolle?
Nein.
Spielt das für den aufgeführten Fall irgendeine Rolle?
Nein.
29.11.15, 19:04
Beitrag 25 von 28
Zitat: o_ke 29.11.15, 18:45Zum zitierten BeitragZitat: Photonenbändiger 29.11.15, 18:40Zum zitierten Beitrag
Spielt das für den aufgeführten Fall irgendeine Rolle?
Nein.
natürlich nicht. habe auch nur zitiert.
Spielt das für den aufgeführten Fall irgendeine Rolle?
Nein.
natürlich nicht. habe auch nur zitiert.
Zitat: Photonenbändiger 29.11.15, 19:04Zum zitierten BeitragZitat: o_ke 29.11.15, 18:45Zum zitierten BeitragZitat: Photonenbändiger 29.11.15, 18:40Zum zitierten Beitrag
Spielt das für den aufgeführten Fall irgendeine Rolle?
Nein.
natürlich nicht. habe auch nur zitiert.
Ja aber warum, wenn es doch keine Rolle spielt?
Ist es Dir so wichtig, Dich hier zu produzieren?
Spielt das für den aufgeführten Fall irgendeine Rolle?
Nein.
natürlich nicht. habe auch nur zitiert.
Ja aber warum, wenn es doch keine Rolle spielt?
Ist es Dir so wichtig, Dich hier zu produzieren?
29.11.15, 23:36
Beitrag 27 von 28
Zitat: Hermann Klecker 29.11.15, 22:58Zum zitierten Beitrag
wenn es für mich unwichtig ist, muss das ja nich für alle gelten.
wenn es für mich unwichtig ist, muss das ja nich für alle gelten.
Zitat: Photonenbändiger 29.11.15, 23:36Zum zitierten BeitragZitat: Hermann Klecker 29.11.15, 22:58Zum zitierten Beitrag
wenn es für mich unwichtig ist, muss das ja nich für alle gelten.
Ich bin davon überzeugt, dass es für alle unwichtig ist.
wenn es für mich unwichtig ist, muss das ja nich für alle gelten.
Ich bin davon überzeugt, dass es für alle unwichtig ist.