Kölner Dom fotografieren erlaubt ?

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Lidofot Lidofot Beitrag 1 von 14
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Huhu,

weiß jemand genau, ob man Bilder vom Kölner Dom (innen) auf z.B. Instagram veröffentlichen darf ?
Ich möchte keine Klage oder so bekommen nur weil man Bilder postet...

Danke ! :-)
Petrosilius Krallemann Petrosilius Krallemann Beitrag 2 von 14
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Deine Frage kann ich leider nicht beantworten, aber gestatte mir bitte zwei Gegenfragen:
Warum willst Du Fotos vom Kölner Dom veröffentlichen, posten?
Welche "message" möchtest Du damit transportieren?
TLK TLK   Beitrag 3 von 14
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Ich würde mich dabei ja eher nach http://www.koelner-dom.de/index.php?id=faq richten...
Lidofot Lidofot Beitrag 4 von 14
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Zitat: Petrosilius Krallemann 05.05.17, 23:33Zum zitierten BeitragDeine Frage kann ich leider nicht beantworten, aber gestatte mir bitte zwei Gegenfragen:
Warum willst Du Fotos vom Kölner Dom veröffentlichen, posten?
Welche "message" möchtest Du damit transportieren?


Weil der Dom so schön ist und andere ihn dann evtl. auch besuchen möchten.
Wäre ja blöd, wenn man so etwas nicht mal zeigen darf.
Lidofot Lidofot Beitrag 5 von 14
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Zitat: TLK 05.05.17, 23:39Zum zitierten BeitragIch würde mich dabei ja eher nach http://www.koelner-dom.de/index.php?id=faq richten...

Danke, aber da steht leider auch nicht genau, ob privat rein privat ohne Veröffentlichung gemeint ist.
Da frage ich wohl mal nach.
TLK TLK   Beitrag 6 von 14
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Zitat: Lidofot 06.05.17, 08:53Zum zitierten Beitrag... aber da steht leider auch nicht genau, ob privat rein privat ohne Veröffentlichung gemeint ist.

Das hatte hier auch niemand behauptet.

Zitat: Lidofot 06.05.17, 08:53Zum zitierten BeitragDa frage ich wohl mal nach.

D'accord; darum ging es mir bei dieser Verlinkung.
Albrecht D Albrecht D Beitrag 7 von 14
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Eine Genehmigung bei kommerzieller Fotografie ist oftmals deswegen erforderlich, weil man da mit einem aufwändigen Equipment anrückt und den Besucher-Fluss stört.

Hier greift aber das Hausrecht und nicht das Urheberrecht, so dass man bei privaten Aufnahmen, die man nachträglich veröffentlicht, die ja primär gestattet waren, weder dieses noch das Urheberrecht tangiert, da das Bauwerk älter ist. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers.


Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.

Gruß
Albrecht
Lidofot Lidofot Beitrag 8 von 14
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Ich warte mal bis einer vom Dom meine Mail beantwortet.
Sonst bleiben die Bilder leider privat.
Lidofot Lidofot Beitrag 9 von 14
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Antwort erhalten.
Im Dom darf man nur ohne Blitzlicht fotografieren aber nicht veröffentlichen.
Der Grund ist die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und den
bestehenden Urheberrechten an Kunstwerken im Dom.
Ich dachte die Künstler und Erbauer vom Kölner Dom sind alle schon verstorben ?
Albrecht D Albrecht D Beitrag 10 von 14
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Zitat: Lidofot 08.05.17, 11:26Zum zitierten BeitragDer Grund ist die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und den
bestehenden Urheberrechten an Kunstwerken im Dom. Ich dachte die Künstler und Erbauer vom Kölner Dom sind alle schon verstorben ?
In der Tat erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Denkbar wäre, dass auch andere Werke sich hier befinden, deren Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist.

Persönlichkeitsrechte von Personen sind grundsätzlich zu beachten, falls man Personen auf den Bildern erkennt.

Gruß
Albrecht
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 11 von 14
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Zitat: Lidofot 08.05.17, 11:26Zum zitierten BeitragAntwort erhalten.
Im Dom darf man nur ohne Blitzlicht fotografieren aber nicht veröffentlichen.
Der Grund ist die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und den
bestehenden Urheberrechten an Kunstwerken im Dom.
Ich dachte die Künstler und Erbauer vom Kölner Dom sind alle schon verstorben ?


Nein. Der Grund ist, dass sie damit selbst Geld verdienen wollen. Diejenigen Gemeinden, die diesbezüglich wenigstens ehrlich sind, begründen das damit, dass eine Kirche kein Museum sei.
So sehr ich verstehe, dass man aus seinem Eigentum auch als Kirche den möglichen wirtschaftlichen Nutzen ziehen möchte, so unsinnig ist diese Begründung, die ich tatsächlich mehr als einmal von ernstzunehmenden Würdenträgern gehört habe. Denn ein Museum kann - und viele machen das - exakt die gleichen Rechte für sich beanspruchen.

Also ich würde mich nicht scheuen, Fotos aus dem Inneren der großen Kirche in Köln auch offen zu zeigen, wenn wir mir denn gefallen und ich sie für zeigenswert halte. Und ich würde einen Rechtsstreit mit dem Probst auch eingehen. Ich würde sie nie verkaufen, ohne die Probstei daran zu beteiligen. Aber das ist meine Sicht und das empfehle ich sicher nicht als generelle Vorgehensweise.

Blitzen ist natürlich Unsinn. Du könntest den Kölner Dom um das Ulmer Münster herum bauen, wenn Du jemanden fändest, der die ganzen Steine nach Ulm trägt. Sich einzubilden, ein Blitz würde darin mehr bewirken als Touristen oder gar betende zu stören, wäre schlicht weltfremd. ... womit wir wieder bei der katholischen Kirche wären. ... :-)

(Aber es gibt ja auch Leute, die in einem Fuballstadion von der Tribüne aus blitzen. Sogar sehr viele. Besonders beim Elfmeter. )
Lidofot Lidofot Beitrag 12 von 14
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Echt schade, dass man sich so anstellt und anderen nicht die Gelegenheit gibt sich die Bilder anzuschauen um sich zu sagen: cool !
Da gehe ich auch mal rein und empfehle es anderen.
Naja.
Ich kann mir keinen Rechtsstreit leisten, sonst würde ich sie einfach mal zeigen, aber so ist das leider...
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 13 von 14
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Ach was. Da sagt keiner was. Mach die Fotos, aber ohne Blitz, wie Hermann schon gesagt hat, und gut ist. Meine Güte...
Michael L. aus K. Michael L. aus K.   Beitrag 14 von 14
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.. da gibt es so ein recht neues Fenster im Dom, was der Ex-Erzbischof nicht mochte. Vielleicht wollte er ja nur, dass es auch keine anderen sehen: >>Das Fenster passt eher in eine Moschee oder ein anderes Gebetshaus. Wenn wir schon ein neues Fenster bekommen, soll es auch deutlich unseren Glauben widerspiegeln. Und nicht irgendeinen.<< Er hats trotzdem bekommen, das Fenster. Mir gefällts.

Bei DEM Fenster würde ich tatsächlich von jedweder Veröffentlichung absehen, solange nicht alle Rechtsfragen wasserdicht geklärt sind.
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