Gewinnspielshooting, vom Freund nach Shooting übel beleidigt

Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Google Anzeigen Google Anzeigen
Kevin Wirobski Kevin Wirobski Beitrag 1 von 8
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Hallo zusammen
Kurz Vorweg:
Ich bin schon seit 5 Jahren selbstständiger Fotograf.
Zur Kunden Gewinnung und Reichweiten generierung bei Facebook, mache ich ca. 3 mal im Jahr eine Art
Gewinnspiel. Diese "Gewinnspiele" sind Öffentlich und daran Teilnehmen dürfen Menschen, die mit einer Veröffentlichung der Bilder aus dem entstandenen shooting einverstanden sind (TfP)

Zum Fall:
Am getriegen Tage hatte ich nun das besagte shooting abgehalten, es hat ungefähr 1Std. 30 min. Gedauert (Meine shootingpreise liegen bei 80 Eur. die Std.) und es sind um die 200 brauchbare Bilder entstanden, das shooting lief auch sehr entspannt ab.

Als ich der Gewinnerin gestern noch, nach der Photshop bearbeitung, ein Vorschaubild zusandte, Abtwortete sich ihr Freund mit dem wortlaut Zitat:

"Du kleiner hurensohn du wirst alle Bilder löschen die du heute gemacht hat von dieser Person, haben wir uns verstanden, sonst haben wir ein Großes Problem, gez. Der Freund"

Ich bin ein sehr seriöser Fotograf, und das shooting war völlig einvernehmlich.

Zur Frage:
abgesehen vom Verdienstausfall/schaden, da ich diese Bilder nicht zur Veröffentlichung nutzen kann, wurde ich noch (meiner Meinung nach) zutiefst beleidigt, hätte dieser "Freund" mich Normal angeschrieben wäre alles irgendwie kein Problem, aber auf diesem Wege wollte ich Fragen, was ich jetzt für möglichkeiten hätte:/ anzeige wegen beleidigung? Kann und darf ich eine Rechnung erstellen?
xxx xxx Beitrag 2 von 8
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Und was sagt Dein Model dazu?
Ich vermute mal, dass Du mit einem mündigen Model das Shooting hattest.
Ich würde die E-Mail archivieren, und wenn es noch weitere "Problem" mit dem Freund gibt, würde ichd as Model auf die "Black-List" setzen.
Dann hat der Freund seinen Willen, und das Model ist auch blamiert.

LG Falko
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 3 von 8
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Da der Freund deines Models nicht Vertragspartner von dir ist, kannst du die email getrost ignorieren bzgl. der Relevanz wer was mit den Fotos machen darf. Da gilt der Vertrag den du mit deinem Model gemacht hast. Und da hast du hoffentlich was schriftliches :-) Daher stellt sich auch erstmal die Frage nach einer Rechnung etc, nicht da der Freund deine Vereinbarung mit dem Model nicht kündigen kann.
(Besondere Sachverhalte wie z.B. Freund hat eine Betreuungsverfügung für seine Freundin weil diese Betreuungsbedürftig ist mal aussen vor da unwahrscheinlich)

Bleibt noch die strafrechliche Relevanz. Da kommt es nun drauf an welches Fass du da aufmachen willst.
Evt. könntest du da eine Anzeige wegen Beleidigung und Nötigung gegen ihren Freund in Betracht ziehen.

Was sagt den das Model zu der email von ihrem Freund?

Gruß
Sören
Kevin Wirobski Kevin Wirobski Beitrag 4 von 8
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Danke für eure schnellen Antworten;
Ich habe sachlich auf dieser Mail eingegangen;
Zitat; "Ich bin verpflichtet sie darüber in Kenntnis zu setzten, das die Bilder einvernehmlich erstellt worden sind und auf einem TfP Vertrag Basieren, der mit der Teilnahme am Gewinnspiel rechtswirksam wurde,
...daß bedeutet ich Benötige von "Freundin" eine schriftliche Bestätigung mit Unterschrift zur Löschung der Bilder, andererseits müsste ich dann das Fotoshooting in Rechnung stellen
Gez. Der Fotograf"

Das Model hat sich noch nicht geäussert, da der "Freund" die Mail von ihrem Accound geschrieben hat
Kevin Wirobski Kevin Wirobski Beitrag 5 von 8
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Danke für eure schnellen Antworten;
Ich habe sachlich auf dieser Mail reagiert;
Zitat; "Ich bin verpflichtet sie darüber in Kenntnis zu setzten, das die Bilder einvernehmlich erstellt worden sind und auf einem TfP Vertrag Basieren, der mit der Teilnahme am Gewinnspiel rechtswirksam wurde,
...daß bedeutet ich Benötige von "Freundin" eine schriftliche Bestätigung mit Unterschrift zur Löschung der Bilder, andererseits müsste ich dann das Fotoshooting in Rechnung stellen
Gez. Der Fotograf"

Das Model hat sich noch nicht geäussert, da der "Freund" die Mail von ihrem Accound geschrieben hat
T ST T ST Beitrag 6 von 8
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Rechtlich sollte alles klar sein, wenn Du denn zuvor einen Vertrag geschlossen hast (schriftlich natürlich wegen der Beweislage).
Da Du selbst sagst, dass es ein Gewinnspiel ist und Du es aus Werbezwecken veranstaltest, hinkt deine Forderung nach Verdienstausfall etwas. Ansonsten ist halt relevant, was im Vertrag dazu steht. Btw.: Hast du denn passende AGBs zu deinem Gewinnspiel? Nach welchen Kriterien wird denn der Gewinner ermittelt? Ist es Deine Willkür, weil dir genau dieses Modell gefällt und als Werbeobjekt taugt?
Wenn Du meine persönliche Meinung hören möchtest: Wo ist denn überhaupt der Gewinn für das Model? Dieses könnte jederzeit einen gleichen TfP-Vertrag mi jedem beliebigen Fotografen abschließen und steht nicht anders da als mit dem "vermeintlichen Gewinn" bei Dir. Oder bist Du der Superheld, bei dem sich alle drum reißen von Dir fotografiert zu werden? Anscheinend nicht, denn Du must ja zu zweifelhaften Werbemaßnahmen greifen. Seh einfach ein, dass Deine Werbemaßnahme diesmal gründlich schief gegangen ist und begrabe die Sache einfach. Unabhängig davon ist der beleidigende Ton natürlich nicht okay, aber Du kannst ja auch einfach mal über den Dingen stehen und es ignorieren ... so wie das Model anscheinend ihren Gewinn ignorieren möchte.

Grüße Thomas
kromgi kromgi Beitrag 7 von 8
0 x bedankt
Beitrag verlinken
So wie T ST würde ich das auch sehen. Kevin, steck es einfach als Erfahrung fürs Leben weg. Lohnt nicht, darüber Polemik abzuhalten.
Das mit der Blacklist - weiter oben - war auch gut & sollte selbstredend sein.

kromgi
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 8 von 8
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Sie schreiben, ich zitiere: "Zitat; "Ich bin verpflichtet sie darüber in Kenntnis zu setzten, das die Bilder einvernehmlich erstellt worden sind und auf einem TfP Vertrag Basieren, der mit der Teilnahme am Gewinnspiel rechtswirksam wurde, ...."

Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Ein TfP-Vertrag welcher mit Teilnahme am Gewinnspiel rechtswirksam wurde? Soll das heißen, sie haben keinen unterschriebenen Vertrag mit dem "Model" ?

Meiner Meinung nach ist die Teilnahme am Gewinnspiel die eine Sache und der Vertrag eine andere. Die Zustimmung zur Veröffentlichung ist doch nur als Teilnahmebedingung zu werten, begründet aber noch keinen Vertrag.

Ich glaube hier ist ihnen ein gewaltiger Rechtsfehler unterlaufen.

VG Bernd
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Nach
oben