Geld verdienen mit Fotografie,erlaubt?

Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Google Anzeigen Google Anzeigen
Can Agtas Can Agtas Beitrag 1 von 11
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Hallo liebe Leute, ich habe an euch eine frage:
Darf ich mit meinem Hobby ``fotografieren´´ Geld verdienen?
bzw. als was muss ich das melden, es geht hier um Hobbyfotografie, mein Taschengeld aufzubessern.
Muss ich mit kosten rechnen oder ist das alles problemlos...
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 11
2 x bedankt
Beitrag verlinken
das größte Problem, das du haben kannst, ist, dass du keine Fotos verkaufst.
Verkauf, was du verkaufen kannst, gib es als guter Steuerzahler bei deiner Einkommenssteuererklärung an. Alles andere ergibt sich dann.
Can Agtas Can Agtas Beitrag 3 von 11
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: o_ke 12.01.16, 23:04Zum zitierten Beitragdas größte Problem, das du haben kannst, ist, dass du keine Fotos verkaufst.
Verkauf, was du verkaufen kannst, gib es als guter Steuerzahler bei deiner Einkommenssteuererklärung an. Alles andere ergibt sich dann.


Danke für deine schnelle Antwort, dann kann ich ja in ruhe fotografieren.
Can Agtas Can Agtas Beitrag 4 von 11
0 x bedankt
Beitrag verlinken
jetzt hab ich noch eine Frage: wenn ich das bei der Steuererklärung angebe, muss ich dann eine Rechnung ausstellen für das Modell ? bzw. ich muss ja irgendwie nachweißen das ich Geld eingenommen habe, und wie viel darf ich den verdienen ?
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 5 von 11
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Ja, Du solltest Rechnungen formgerecht schreiben.
Du wirst keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn Du keine Einnimmst und abführst.
Spiderwitch Spiderwitch Beitrag 6 von 11
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Äh, wie was, wie willst Du überhaupt Geld mit der Fotografie verdienen. Also WAS genau machen?
Jeremy Acuna Jeremy Acuna Beitrag 7 von 11
1 x bedankt
Beitrag verlinken
Ich kann dir da bisschen konkreter was zu sagen bzw. mal erzählen das was ich gemacht habe. Ich selbst bin Vollzeit-Student und habe ein Kleingewerbe angemeldet. Je nach Größe des Gewerbes kannst du im Jahr XYZ € verdienen und zahlst dementsprechend steuern.
Wenn du deinen Gewerbeschein hast, dann kannst du Rechnungen schreiben und bist somit auf der legalen Seite :)
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 8 von 11
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Rechnungen schreiben kann man grundsätzlich auch ohne Gewerbeschein.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 9 von 11
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Hermann Klecker 26.01.16, 19:52Zum zitierten BeitragRechnungen schreiben kann man grundsätzlich auch ohne Gewerbeschein.

Stimmt. Ich bin seit zwanzig Jahren Freiberufler und habe kein Gewerbe angemeldet. Dem Finanzamt habe ich allerdings eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet. Solange du unter 17.000,-€ im Jahr umsetzt, musst du auch keine MwSt. abführen. Umsatz ist nicht der erzielte Gewinn, sondern alles was du einnimmst. Ausgaben für deine Tätigkeit (Kameras, Objektive usw.) werden den Einnahmen gegengerechnet, was übrig bleibt ist der Gewinn. Sind die Einnahmen niedriger als die Ausgaben sein hast du Verlust erwirtschaftet. Den kannst du gegen deine sonstigen Einnahmen gegenrechnen.
Weiteres erklärt dir gerne ein Steuerberater. Ohne eine solche Beratung sollte man es besser lassen.
Grüße
JmE
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 10 von 11
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: J_m_E 28.01.16, 21:31Zum zitierten BeitragSind die Einnahmen niedriger als die Ausgaben sein hast du Verlust erwirtschaftet. Den kannst du gegen deine sonstigen Einnahmen gegenrechnen.


Allerdings nicht sehr lange. Aber das ist ein anderes Thema.
Pfoten-Linse Pfoten-Linse Beitrag 11 von 11
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Also... Ein Gewerbe muss man zunächst nur anmelden, wenn man gewerblich tätig ist. Solange sich die Tätigkeit auf künstlerische Arbeit beschränkt, das heißt, die künstlerische Anfertigung von Fotos und nicht z. b. der Handel mit Fotoprodukten, ist man freiberuflich tätig und muss sich nicht beim Gewerbeamt anmelden. Das hat den großen Vorteil, dass man bei entsprechenden Gewinnen keine Gewerbesteuer zahlen muss.

Weiter muss man die Kleinunternehmerschaft explizit beantragen. Tut man dies nicht, so ist man für fünf Jahre an seine "Entscheidung" zur Umsatzsteuerpflicht gebunden. Die Grenze für die Kleinunternehmerschaft beträgt gem. § 19 UStG 17500 € im Vorjahr und 50000 € im laufenden Jahr.

Auch wenn man kein Gewerbe anmelden muss, ist man dennoch dazu VERPFLICHTET, die Tätigkeit bei der Finanzverwaltung zu melden. Dazu gibt es im Internet ein Formular zur steuerlichen Erfassung. Dieses füllt man aus und schickt es an das Finanzamt. Damit hat man die Pflicht dann auch erfüllt.

Allerdings, wie eben oben schon gesagt, kann kein Forum einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht ersetzen. Die Kosten sollte man einfach einmal in Kauf nehmen, um hinterher nicht doppelt und dreifach draufzuzahlen....
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Nach
oben