Bildrechte bei Konzertfotografie, Schweiz ??????????????

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Hans-Peter Bigler Hans-Peter Bigler   Beitrag 1 von 7
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Ich habe Fotos an einem Konzert gemacht. (1 Bild mit Unschärfe habe ich auf meinem Account veröffentlicht)
Eigentlich um zu testen wie sich das Rauschen meiner Kamera (Canon 6D) auswirkt.
Nun sind die Bilder in meinen Augen sehr gut gelungen. Zum Einen möchte ich diese hier im fc hochladen, zum Andern könnte ich mir vorstellen die Bilder den Künstler auszuhändigen.
Speziell ist: Es ist ein im monatsrhythmus wiederkehrender Anlass, welcher ohne Eintrit besucht werden kann aber eine Kollekte erwünscht ist.
Die Künstler wechseln von Konzert zu Konzert, also gibt es nicht eine Ansprechperson, sondern viele...
Da ich öfters dorthin gehe, könnte ich mir auch vorstellen Bilder zu verkaufen und einen Erlös den Künstlern zuzustellen.
Vielleicht kennt sich jemand aus oder weiss wo ich mich informieren kann.
DANKE im Voraus
Fairtrade05
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 2 von 7
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Habe nur ich die Frage übersehen?
Oder ist da gar keine?
Was genau möchtst Du wissen?

Ob mit der Veröffentlichung hier das Kind schon in den Brunnen gefallen ist?
Ob die 6D für Konzerte taugt?
Ob Du Fotos der Künstler den Künstlern senden darfst?
Ob es gut ist, ein Konzert monatlich mit wechsenlden Musikern zu veranstalten?
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 3 von 7
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Ein Problem sehe ich schon: Bilder verkaufen! Das ist ein absolutes No-Go. Da kann man richtig Ärger bekommen, je bekannter die Musiker, desto mehr Ärger. Ansonsten darf jeder Bilder machen wie er will, wenn es nicht untersagt wird. Privat darf man die Bilder nutzen, oder für zeitnahe Berichterstattung. Man kann die Bilder auch auf die eigene Seite stellen usw... Aber man darf sie nicht verkaufen.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 4 von 7
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Zitat: Alice vom See 04.12.16, 23:40Zum zitierten BeitragEin Problem sehe ich schon: Bilder verkaufen! .

Abgesehen davon, dass ich Deine Schlußfolgerung (no-go) nitcht uneingeschränkt teile,

war das überhaupt Teil der Frage?

Welchen Teil der Frage hab ich übersehen, in dem jemand wissen wollte, was Du da grad von Dir gegeben hast?
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 5 von 7
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Wenn man ein sorgenfreies Leben haben will, dann ist es für mich durchaus ein No-Go Bilder zu verkaufen für die man keine Verwertungsrechte hat. ;-)

Naja, eine Frage war das nicht, aber eine Behauptung. Und da man hier nicht in einem Frage-Antwort-Spiel ist, sondern in einem Diskussionsforum, darf man durchaus darüber diskutieren. ;-)
Hans-Peter Bigler Hans-Peter Bigler   Beitrag 6 von 7
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DANKE für Eure Beiträge.
Ich will die Bilder nicht irgendwo verkaufen, sondern würde diese im besagten Konzertlokal anbieten und den grösseren Teil des Erlöses an die Künstler abgeben.
@ Alice, wenn ich Dich richtig verstehe ist eine Veröffentlichung im FC problemlos?
Besten Dank
R_Luethi R_Luethi Beitrag 7 von 7
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Hier muss man zwischen Urheberrecht und Recht am eigenen Bild unterscheiden. Urheberrecht und Recht am eigenen Bild sind in der Schweiz anders geregelt, als zum Beispiel in Deutschland. So kann man in der Schweiz, Achtung Falle, auch das Urheberrecht verkaufen. Doch in der Regel bist Du als Urheber auch Inhaber des Urheberrechtes.
Das Recht am eigenen Bild ist in der Schweiz nicht im Urheberrecht geregelt, sondern in mehreren Gesetzbüchern. Unter anderem auch im ZGB aber auch in Artikel 10 der Bundesverfassung im Datenschutzgesetz im Strafgesetzbuch und in einigen Fällen trifft auch das Opferhilfegesetz zu. In Deinem Fall ging es um Künstler, welche an einem öffentlichen Ort aufgetreten sind. Künstler sind Personen des öffentlichen Interesse, somit haben diese kein Recht an ihrem eigenen Bild, solange diese Bilder an einem öffentlichen Ort gemacht wurden. Hättest Du Bilder von Ihnen im Kreise der Familie gemacht, verhielte sich das anders dann sind sie nämlich durch das Recht am eigenen Bild geschützt.
Also ganz klar, Du darfst die Bilder verkaufen, denn ohne die Regelung des öffentlichen Interesse wäre kein Fotojournalismus mehr möglich.
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