Bildrechte ?

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Dirk Vehstedt Dirk Vehstedt Beitrag 1 von 4
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Hallo zusammen,

ich plane ein paar Composings mit alten Bildern aus dem Berlin der Nachkriegszeit. Bei vielen der Bildern steht oft ein Copyrightvermerk. Das Urheberrecht erlischt nach Urheberrechtsgesetz ja aber nach 50 bzw. 70 Jahren. Kann ich solche Bilder bedenkenlos verwenden oder muss ich etwas beachten ?

Gruß Dirk
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 2 von 4
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Zitat: Dirk Vehstedt 17.09.14, 14:27Zum zitierten BeitragHallo zusammen,
... Bei vielen der Bildern steht oft ein Copyrightvermerk. Das Urheberrecht erlischt ... oder muss ich etwas beachten ?
Gruß Dirk


Hallo Dirk, Copyright und Urheberrecht sind zwei unterschiedliche Sachen und haben miteinander nichts zu tun.
Kennst Du die Quellen der Bilder? Wenn die Bilder aus dem Ausland (z. B. USA) sind, gelten andere Rechte (einschließlich möglicher Verjährungsrechte).

Sind die Bilder öffentlich zugänglich und erstellst Du mit Deinen Composings neue (Kunst-)Werke ist die rechtliche Würdigung wieder eine andere.

Mehr hierzu kann Dir nur ein Fachmann (auf diesem Recht spezialisierter Anwalt) sagen, nachdem dieser Deine Composings begutachtet hat.

LG Manfred
Katharina F. Katharina F. Beitrag 3 von 4
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Zitat: Dirk Vehstedt 17.09.14, 14:27Zum zitierten BeitragHallo zusammen,

ich plane ein paar Composings mit alten Bildern aus dem Berlin der Nachkriegszeit. Bei vielen der Bildern steht oft ein Copyrightvermerk. Das Urheberrecht erlischt nach Urheberrechtsgesetz ja aber nach 50 bzw. 70 Jahren. Kann ich solche Bilder bedenkenlos verwenden oder muss ich etwas beachten ?

Gruß Dirk

Das Urheberrecht verfällt aber nicht automatisch.Es kann sein, das es auf die Erben über geht.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 4 von 4
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Zitat: Katharina F. 09.10.14, 19:32Zum zitierten BeitragZitat: Dirk Vehstedt 17.09.14, 14:27Zum zitierten BeitragHallo zusammen,

ich plane ein paar Composings mit alten Bildern aus dem Berlin der Nachkriegszeit. Bei vielen der Bildern steht oft ein Copyrightvermerk. Das Urheberrecht erlischt nach Urheberrechtsgesetz ja aber nach 50 bzw. 70 Jahren. Kann ich solche Bilder bedenkenlos verwenden oder muss ich etwas beachten ?

Gruß Dirk

Das Urheberrecht verfällt aber nicht automatisch.Es kann sein, das es auf die Erben über geht.


Das kann nicht nur sein. Das ist immer so. Das ist sogar dann so, wenn es keine Erben gibt.

Trotzdem verfällt es, je nach Art des Werkes bzw. nach Einstufung der Fotografie als Lichtbild oder Lichtbildwerk, nach 50 oder 70 Jahren - nach dem Ableben des Fotografen. (Ausser bei anonymen Werken, dann verfällt es nach der gleichen Zeit seit der Veröffentlichung. Dann wiederum gibts die Ausnahme unveröffentlicher Werke, die ins Vermögen eines nicht einmal Erben übergehen können, ...)

Und ja, das passiert übrigens ganz automatisch. Sogar schlagartig. Am Ende des jeweiligen Stichtags ist das einfach so. Von einer Sekunde auf die nächste :-)

Aber des Pudels Kern ist: Bist auf ein paar Details habt liegt Ihr beide richtig.
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