Armin Rohnen schrieb um 08:23 Uhr:
"Wenn die Agentur erfolgreich das eingereichte Bildmaterial vermarkten soll, dann muss sie dazu auch die Freiheiten / Erlaubnis haben ..."
Das gilt dann auch für die Frage, ob die Bilder mittels einer jener Presseagenturen vermarktet werden dürfen, die die Fotografen (generell oder sporadisch) nicht persönlich benennen.
Die Einhaltung von Restriktionen muß vom Agenturbetreiber technisch-organisatorisch gesichert werden, was Geld und/oder Zeit kostet. Als nächstes stellt sich dann die Frage, ob die Agentur mit den ihr für diese Bilder verbleibenden Vertriebswegen den für deren Vermarktung nötigen höheren Aufwand decken kann. Wenn nicht, dann müßt Ihr entscheiden, was Euch wichtiger ist. Hat von Euch schon einmal jemand einen Auftraggeber wegen unterlassener Namensnennung verklagt, den er weiter beliefern wollte?
Peter
Peter
"Wenn die Agentur erfolgreich das eingereichte Bildmaterial vermarkten soll, dann muss sie dazu auch die Freiheiten / Erlaubnis haben ..."
Das gilt dann auch für die Frage, ob die Bilder mittels einer jener Presseagenturen vermarktet werden dürfen, die die Fotografen (generell oder sporadisch) nicht persönlich benennen.
Die Einhaltung von Restriktionen muß vom Agenturbetreiber technisch-organisatorisch gesichert werden, was Geld und/oder Zeit kostet. Als nächstes stellt sich dann die Frage, ob die Agentur mit den ihr für diese Bilder verbleibenden Vertriebswegen den für deren Vermarktung nötigen höheren Aufwand decken kann. Wenn nicht, dann müßt Ihr entscheiden, was Euch wichtiger ist. Hat von Euch schon einmal jemand einen Auftraggeber wegen unterlassener Namensnennung verklagt, den er weiter beliefern wollte?
Peter
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