Mini-one-stop-shop-Regelung und Fotoverkauf

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Hendrik Fuchs Hendrik Fuchs Beitrag 1 von 8
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Hallo zusammen,

hätte mal eine Frage in Bezug auf die Mini-one-stop-shop-Regelung. Wenn ich als Kleinunternehmer über eine Bildagentur international meine Fotos zum Kauf anbiete, sollte/muss ich da die Mini-one-stop-shop-Regelung in Anspruch nehmen?

Gruß Hendrik
dan IO dan IO Beitrag 2 von 8
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Sowas fragt man lieber einen Steuerberater.
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 3 von 8
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Zitat: Hendrik Fuchs 23.12.16, 15:30Zum zitierten BeitragHallo zusammen,

hätte mal eine Frage in Bezug auf die Mini-one-stop-shop-Regelung. Wenn ich als Kleinunternehmer über eine Bildagentur international meine Fotos zum Kauf anbiete, sollte/muss ich da die Mini-one-stop-shop-Regelung in Anspruch nehmen?

Gruß Hendrik


Hallo Hendrik,

von dieser Regelung hatte ich bisher gar nichts gehört ;-). Also schnell mal bei Google den Suchbegriff "Mini-one-stop-shop-Regelung" eingegeben und folgendes gefunden:
"...
Wer kann von der Sonderregelung Mini-One-Stop-Shop Gebrauch machen?
Die Sonderregelung Mini-One-Stop-Shop richtet sich an Unternehmer, die Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Privatpersonen in einem anderen Mitgliedstaat der EU erbringen, in dem sie weder den Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte haben.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Sonderregelung ist, dass der Unternehmer
##entweder den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Inland hat
##oder im Inland eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte besitzt, wenn sich der Sitz des Unternehmens außerhalb der Europäischen Union (EU) befindet. ..."

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern
http://www.bzst.de/DE/Steuern_Internati ... 1#faq21230

Danach erfüllst Du - wie von Dir beschrieben - nicht die Anforderungen für die genannte Regelung.

LG Manfred

P.S. Die Suche bei Google hat keine 20 Sekunden gedauert ;-)
Hendrik Fuchs Hendrik Fuchs Beitrag 4 von 8
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Danke
copine copine   Beitrag 5 von 8
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ich würde lieber einen fachmann/eine fachfrau fragen, als mich auf den schnellschuss eines laien zu verlassen, der den begriff noch nie zuvor gehört hat.
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 6 von 8
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Zitat: P. King NT 25.12.16, 12:11Zum zitierten Beitragich würde lieber einen fachmann/eine fachfrau fragen, als mich auf den schnellschuss eines laien zu verlassen, der den begriff noch nie zuvor gehört hat.

Ob man als Diplomkaufmann "Laie" ist, nur will man den Begriff noch nie gehört hat sei mal dahingestellt. Jedenfalls weiß ich, was und wonach ich suchen muss ;-).
Interessant aber, wie schnell Du über jemanden, den Du gar nicht kennst ein (Vor)-Urteil fällst.

LG Manfred
P.S. Im übrigen, habe ich in meinem Beitrag auch die Quelle genannt - und davon kannst Du gerne ausgehen, Gesetzestexte kann ich lesen :-)
_visual_notes_ _visual_notes_ Beitrag 7 von 8
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Zitat: Hendrik Fuchs 23.12.16, 15:30Zum zitierten Beitraghätte mal eine Frage in Bezug auf die Mini-one-stop-shop-Regelung. Wenn ich als Kleinunternehmer über eine Bildagentur international meine Fotos zum Kauf anbiete, sollte/muss ich da die Mini-one-stop-shop-Regelung in Anspruch nehmen?
Ich kenne diese Regel nicht, wohne auch nicht in Deutschland.

Sind elektronisch verschickte Fotos elektronische Dienstleistungen?

"Wer elektronische Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Ländern erbringt, muss die damit erzielten Umsätze ab 2015 einer neuen Meldestelle beim Bundeszentralamt für Steuern mitteilen."

"Wenn Sie Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie sonstige Dienstleistungen (z. B. E-Books, Musik, Software oder Online-Spiele) auf elektronischem Weg (z. B. per Download oder Stream) an Verbraucher (= Privatkunden!) in anderen EU-Ländern erbringen, müssen Sie sich mit Mini-One-Stop-Shop befassen."

Da steht nichts von Fotos, aber da steht beispielsweise "E-Books" und "Musik". Gilt das dann nicht bei Fotos auch?
felixfoto01 felixfoto01 Beitrag 8 von 8
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Ich würde alleine zur Nutzung aller Möglichkeiten, mit (m)einem Steuerberater sprechen.

https://www.bzst.de/DE/Steuern_Internat ... _node.html

Hier steht nichts darüber, wie die Leistung erbracht werden soll - also per Zwischenhändler oder direkt. Es geht alleine darum, dass es elektronisch erbracht wird. Also würden Digitalfotos, die als Datei verkauft werden in die Regelung fallen, aber Bilder, die als Gegenstand (gedrucktes Foto) beim Empfänger ankommen, fallen nicht darunter und müssen im Lieferungsland versteuert werden. Zumindest ist das mein Verständnis.
Kernfrage ist lediglich, ob Du eine Umsatzsteuer-ID hast, oder nicht. Als Kleinunternehmer kannst Du die auch haben.
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
Wenn Dein Umsatz allerdings unterhalb 17500 € / Jahr liegt, musst Du keine Umsatzsteuer abführen. (und brauchst die Nummer nicht)
Daher kann Dir wirklich nur der Steuerberater sagen, ob Du Dich besser stellst, oder nicht.

Demnach wären die Ansprechpartner:
- Die Agentur, über die Du verkaufst - vielleicht übernehmen sie für Dich auch die Abwicklung der Steuern.
- Dein Steuerberater, der Dir sagen kann, ob Du die Regelung in Anspruch nehmen darfst, oder nicht.
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