Gewerbe für Nebentätigkeit

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Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 16 von 27
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Zitat: Visual Pursuit 02.10.18, 19:56Zum zitierten Beitrag...
Wenn Du mehr als eine Hochzeit pro Jahr fotografierst und dafür Geld nimmst, dann ist das ohne jeden Zweifel ein meldepflichtiges Gewerbe.
...


Nur mal nachgefragt, ast Du für diese Aussage eine Quelle?

Bisher hatte ich angenommen, dass ein Gewerbe dann vorliegt, wenn die Tägigkeit
- auf Dauer angelegt ist; also deutlich mehr als nur einige wenige und über einen längeren Zeitraum
- erlaubt ist
- mit der Absicht Gewinn (mehr Einnahmen als Ausgaben) zu erzielen ausgeübt wird
- selbständig ausgeübt wird; also ohne Weisung eines Arbeitgebers und vor allem auf eigene Rechnung.
Dieses ist nachzulesen bei https://www.juraforum.de/lexikon/gewerbe


Zitat: Visual Pursuit 02.10.18, 19:56Zum zitierten Beitrag...
Reisegewerbe fällt in dem Moment aus, in dem Du eine Website online stellst.


Auch diese Aussage lese ich so zum ersten Mal; würdest Du hierzu bitte auch die Quelle nennen - danke.
Visual Pursuit Visual Pursuit Beitrag 17 von 27
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Quelle? Die Praxis der Rechtsprechung.
Gerichte entscheiden regelmässig daß man am Geschäftsleben ab dem
Moment teilnimmt an dem man ein Angebot in's Netz stellt.
Du betreibst also ein meldepflichtiges Gewerbe genau ab dem Moment
ab dem Deine Website online geht, nicht erst wenn Du den ersten Auftrag
bekommst oder die Arbeit daran angefangen hast.
Einen Klempnerladen betreibst Du ja auch ab dem Moment ab dem Du
ein Schild aufgehängt und die Tür aufgeschlossen hast - nicht erst wenn
das erste Rohr verlegt wird.

Was das Reisegewerbe angeht: Beim Reisegewerbe muss die Inititative
zum Auftrag vom Unternehmer ausgehen („Guten Tag, ich bin Fotograf
im Reisegewerbe. Ich würde Sie gerne fotografieren, hätten Sie Lust?“).
Eine Website gibt dem Kunden die Möglichkeit den Knipser zu kontaktieren.
Das ist verboten.
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 18 von 27
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@ Visual Pursuit Erst einmal danke für Deine Antwort.

Zitat: Visual Pursuit 03.10.18, 02:28Zum zitierten BeitragQuelle? Die Praxis der Rechtsprechung.
Gerichte entscheiden regelmässig daß man am Geschäftsleben ab dem
Moment teilnimmt an dem man ein Angebot in's Netz stellt ....


Korrekt, ich habe auch nichts andres behauptet.
Nur wer sagt bzw. wo steht geschrieben, dass der TO () im Netz oder sonstwo seine Dienste als Hochzeitsfotograf öffentlich angeboten hat? Sein Eingangspost
Zitat: Roman Wilhelm 26.09.18, 10:06Zum zitierten Beitrag ...
Ich ... habe für nächstes Jahr einige Jobanfragen im Bereich Standesamt, Taufe und kleinere Hochzeiten. ...

gibt dieses für mich jedenfalls nicht her. Die Jobanfragen kann er auch ohne aktive Werbung (Außenwirkung) erhalten haben.

Ausgangspunkt war auch Deine Aussage
Zitat: Visual Pursuit 02.10.18, 19:56Zum zitierten Beitrag...
Wenn Du mehr als eine Hochzeit pro Jahr fotografierst und dafür Geld nimmst, dann ist das ohne jeden Zweifel ein meldepflichtiges Gewerbe.
...

und nicht ob für diese Tätigkeit - auf welche Art auch immer - geworben wurde.

Wir beide kennen - jedenfalls aus diesem Thread heraus - nicht alle Einzelheiten, wie es dazu kam, dass die Jobangebote zur Hochzeitsfotografie erhalten hat. Somit können wir beide nicht mit Bestimmtheit sagen, ob ein Gewerbeschein benötigt oder nicht.

Zum letzten Teil Deiner Antwort
Zitat: Visual Pursuit 03.10.18, 02:28Zum zitierten Beitrag...
Was das Reisegewerbe angeht: Beim Reisegewerbe muss die Inititative zum Auftrag vom Unternehmer ausgehen („Guten Tag, ich bin Fotograf im Reisegewerbe. Ich würde Sie gerne fotografieren, hätten Sie Lust?“).
Eine Website gibt dem Kunden die Möglichkeit den Knipser zu kontaktieren. Das ist verboten.


Dem würde ich so nicht zustimmen. Eine bloße Kontaktaufnahme widerspricht nicht dem Reisegewerbe. Was nicht erlaubt ist, ist die Bestellannahme. Der Gewerbetreibende kann also durchaus auf seine Dienste per Webseite oder sonstiger Werbung aufmerksam machen und über sein Reisegewerbe informieren; solange er eben die Bestellung bzw. den Auftrag erst am Ort seiner Tätigkeit entgegennimmt. Ein klassisches Beispiel wäre hier z. B. ein "Marktbeschicker" auf einem Wochenmarkt.
Meine Quelle für die Definition des Begriffes "Reisegewerbe": https://www.juraforum.de/lexikon/reisegewerbe
AntjeBa AntjeBa Beitrag 19 von 27
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Hallo,

du musst beim Finanzamt auf jeden Fall das Gewerbe anmelden und eine Steuernummer anfordern, damit du Rechnungen stellen kannst. Allerdings giltst du als Kleinunternehmer nach §19 (1) des USt-Gesetzes und bist bei dem geringen Verdienst von der USt. befreit.

Der Betrag liegt im ersten Jahr bei maximal 17.500€/Jahr.

LG
Antje
Visual Pursuit Visual Pursuit Beitrag 20 von 27
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Kleinunternehmerstatus muss man beantragen, und zwar vorher.
Der wird nicht ungefragt zugeteilt.

Nicht verschweigen sollte man den erheblichen Nachteil den das
mit sich bringt: Man kann auch keine bezahlte Vorsteuer ziehen.
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 21 von 27
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Der Paragraph 19 wird im Anmeldeformular angekreuzt. Darf man nur nicht vergessen. ;-)
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 22 von 27
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Zitat: Alice vom See 04.10.18, 17:28Zum zitierten BeitragDer Paragraph 19 wird im Anmeldeformular angekreuzt. Darf man nur nicht vergessen. ;-)

Doch darf man. Gelegentlich ist das durchaus interessant.
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 23 von 27
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Man darf es nicht vergessen, wenn man sich befreien will. Wenn man aber von Anfang an die USt abführen will, um davon zu profitieren, dann sollte man es sein lassen. Aber mit einer kurzen Meldung an das Finanzamt, kann man das auch regeln, wenn man es doch angekreuzt hat, bzw muss man sowieso, wenn es unerwarteter weise danach aussieht, dass es eh mehr als die besagten 17.500 EUR werden. Sich danach doch umentscheiden sich befreien zu lassen geht allerdings nicht. Also ist es wichtig es sich genau zu überlegen was man machen will.
Lichtrebell Lichtrebell Beitrag 24 von 27
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Hier findest du eine umfassende Anleitung zur Hochzeitsfotografie, die auch deine Frage abdeckt. Vielleicht hilft dir das ja weiter: https://lichtrebell.com/erste-hochzeit- ... anleitung/

LG
Baris
MatthiasausK MatthiasausK Beitrag 25 von 27
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Die allermeisten der oben gestellten Fragen werden einem übrigens bei regelmäßigen (und auch für Nichtmitgleider) kostenlosen Seminaren der IHK auf dem Silbertablett präsentiert und beantwortet.
Man sollte nicht so große Angst vor der IHK haben, zuallererst bieten die eine übrigens sehr weitgehende Dienstleistung zur Information an (wie ich momentan gerade feststellen darf).
Die immer wieder genannten bösen "Zwangsbeiträge" sind übrigens gar nicht wirklich hoch, beispielhaft Stuttgart: https://www.stuttgart.ihk24.de/Ueber_un ... tleInText3

Also keine Scheu: Anmelden, hingehen, zuhören und dann selber entscheiden, ob und wie man sich organisert.

Thema von oben, Arbeitszeitgesetz: Müßte man nicht klären, ist geklärt. Das Arbeitszeitgesetz kann durchaus eine scharfe Waffe sein.
(Als Nebentätgikeit gilt übrigens nicht, wenn man jemandem im Rahmen der Nachbarschaftshilfe unentgeltlich beim Dachdecken hilft und dann Montag bis Mittwoch nicht aufrecht stehen kann. Aber das ist dann wieder ein anderer Falll.)
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 26 von 27
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Zitat: MatthiasausK 19.11.18, 12:11Zum zitierten BeitragDie allermeisten der oben gestellten Fragen werden einem übrigens bei regelmäßigen (und auch für Nichtmitgleider) kostenlosen Seminaren der IHK auf dem Silbertablett präsentiert und beantwortet.

Naja, da die Kammern irgendwann Geld wollen, sind sie grundätzlich böse. Sie zu Nutzen zu dem, wofür sie u.a. da sind, würde womöglich dazu verleiten, die negative Haltung den Kammern gegenüber aufzugeben.

Die einzelnen Kammern sind in ihrer Preisgestaltung frei. Deshalb würde ich persönlich keine pauschal klingenden Aussagen dazu machen, was da ggf. kostenfrei oder kostengünstig ist.
Albrecht D Albrecht D Beitrag 27 von 27
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Das mit den Kammern ist einfach so: Wer seine Fotografie intensiv betreibt, wird wohl nichts gegen eine Kammermitgliedschaft einzuwenden haben. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte können sich da beispielsweise garnicht erst entziehen.

Für Gelegenheitsfotografen, also solche die einen Hauptberuf haben und nebenher fotografieren, für die scheint sich eine Kammermitgliedschaft nicht zu lohnen und diese sehen daran wenig Nutzen.

Gruß
Albrecht
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