Frage zum Thema "Bilder von Kunstwerken"

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yellowstudio yellowstudio Beitrag 1 von 12
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Hallo liebe fc,

bei meinem ersten Beitrag hier im Forum hab ich gleich mal eine knifflige Frage. Ich war vor 2 Monaten in Paris und habe dort auch ein Foto der Kuppel im Kaufhaus Galeries Lafayette gemacht (ja, ich weiß, Gääähn...). Zu dieser Zeit gab es allerdings eine Installation eines Künstlers dort, der eine Skulptur eines Ballonfahrers in der Luft positioniert hatte, welcher auf einer kleinen Brücke sass, die seine Ballongondel mit der Balustrade des 2. oder 3. Stocks verband. Der Ballon ragt jetzt in mein Bild hinein, allerdings ist die Skulptur nicht komplett zu sehen (lediglich der Ballon mit Schnüren, weder die Gondel noch die Skulptur des Ballonfahrers. Ich würde das Foto gerne hier zeigen, weil ich glaube dass mir die Farb-/HDR-Korrektur echt gut gelungen ist, bin mir aber nicht sicher inwieweit ich da mit der "Keine Fotos von Kunstwerken"-Gesetzeslage konform gehe. Bei Interesse kann ich das Foto auch mal per email zuschicken, falls sich jemand ein Bild von der Situation machen möchte (ganz flacher Kalauer, schon klar...).

Gruß
Andreas
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 12
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Zitat: yellowstudio 02.10.14, 14:18Zum zitierten Beitrag...bin mir aber nicht sicher inwieweit ich da mit der "Keine Fotos von Kunstwerken"-Gesetzeslage konform gehe...
Guck mal in § 57 UrhG (Stichwort: "unwesentliches Beiwerk").
Vielleicht hilft Dir das ja weiter... ein Blick ins Gesetz erleichtert ja mitunter die Rechtsfindung ;-)
yellowstudio yellowstudio Beitrag 3 von 12
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Danke :-) Ich hoffe, dem ist damit Genüge getan dass ich über den Ballon nichts im Titel des Bildes oder der Beschreibung sage, denn er nimmt schon etwas Platz ein...
yellowstudio yellowstudio Beitrag 4 von 12
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Hier der Stein des Anstoßes:


Galeries Lafayette, Blick in die Kuppel Galeries Lafayett… yellowstudio 02.10.14 2
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 5 von 12
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Wenn ich mir da Gedanken um Rechte machen würde, würde ich allerdings auch an die Veröffentlichungsrechte des Fotos an sich denken. Aber wie geschrieben, nur wenn. :-)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 6 von 12
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Zitat: yellowstudio 02.10.14, 15:52Zum zitierten BeitragDanke :-) Ich hoffe, dem ist damit Genüge getan dass ich über den Ballon nichts im Titel des Bildes oder der Beschreibung sage, denn er nimmt schon etwas Platz ein...
Man könnte den Urheber des teilweise im Bild zu sehenden Kunstwerks, auch wenns nur "Beiwerk" ist, durchaus nennen - wie man dies bei Zitaten oder der Abbildung des ganzen Kunstwerks, so dies erlaubt wäre, auch täte.

Ich hatte seinerzeit mal bei einer Installation von Christo (Big Air Package) angefragt, ob man fotografieren (und die Fotos ggf. veröffentlichen) dürfe, und Christo sah das ganz entspannt: Er wollte lediglich als Urheber der Installation genannt sein, dann sei alles im Lack.

Übrigens kann die Galerie Lafayette als Hausherr selbstredend das Fotografieren im Gebäude verbieten, aber das wäre wieder eine ganz andere Baustelle...

...wie auch die Tatsache, dass in Frankreich wiederum ganz andere Regeln gelten könnten.
yellowstudio yellowstudio Beitrag 7 von 12
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Zitat: o keller 02.10.14, 18:17Zum zitierten BeitragWenn ich mir da Gedanken um Rechte machen würde, würde ich allerdings auch an die Veröffentlichungsrechte des Fotos an sich denken. Aber wie geschrieben, nur wenn. :-)

Äh? Ist mir da noch was wichtiges entgangen?

Zitat: KK Photo 02.10.14, 18:33Zum zitierten BeitragZitat: yellowstudio 02.10.14, 15:52Zum zitierten BeitragDanke :-) Ich hoffe, dem ist damit Genüge getan dass ich über den Ballon nichts im Titel des Bildes oder der Beschreibung sage, denn er nimmt schon etwas Platz ein...
Man könnte den Urheber des teilweise im Bild zu sehenden Kunstwerks, auch wenns nur "Beiwerk" ist, durchaus nennen - wie man dies bei Zitaten oder der Abbildung des ganzen Kunstwerks, so dies erlaubt wäre, auch täte.


Hab ich jetzt nicht mehr im Kopf, hatte das auf die Schnelle auch nicht im Net gefunden. Hat mich halt weniger interessiert als die Kuppel an sich, war mir eher im Weg, die Kunst :-)

Zitat:Ich hatte seinerzeit mal bei einer Installation von Christo (Big Air Package) angefragt, ob man fotografieren (und die Fotos ggf. veröffentlichen) dürfe, und Christo sah das ganz entspannt: Er wollte lediglich als Urheber der Installation genannt sein, dann sei alles im Lack.


Siehe oben, könnte ich wohl machen, müsste ich aber den Urheber nochmal in Erfahrung bringen.

Zitat:Übrigens kann die Galerie Lafayette als Hausherr selbstredend das Fotografieren im Gebäude verbieten, aber das wäre wieder eine ganz andere Baustelle...


Wurde zumindest als ich dort war nicht zum Problem gemacht, in Anwesenheit zahlloser Verkäufer und Sicherheitskräfte bin ich da, wie ebenso zahllose Asiaten auch mit der Kamera um den Hals und durchaus deutlich sichtbar fotografierend rumgestiefelt. Im Prinzip würde das doch den allerersten genannten Punkt betreffen, oder?

Zitat:...wie auch die Tatsache, dass in Frankreich wiederum ganz andere Regeln gelten könnten.

Korrekt, wobei man auch in Frankreich zumindest offenbar auch in der Lage ist, offensichtlich hirnrissige gesetzliche Regelungen irgendwann zu kippen. Hat außer mir noch jemand hier abgelaufene Alkoholteströhrchen im Handschuhfach rumliegen? :-)

Gruß,
Andreas
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 8 von 12
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Zitat: yellowstudio 02.10.14, 18:47Zum zitierten BeitragKorrekt, wobei man auch in Frankreich zumindest offenbar auch in der Lage ist, offensichtlich hirnrissige gesetzliche Regelungen irgendwann zu kippen.
Wieso "auch"?
In D würde ich mir das bisweilen wünschen... aber wir zahlen ja immer noch für des Kaisers Kriegsmarine (wofür eigentlich? Die Marine-Hubschrauber fliegen ja doch nicht...) und seit Jahrhunderten Entschädigungen für die Enteignung von Kirchen und Klöstern (und das, obwohl der Gesetzgeber schon in der Weimarer Reichsverfassung und auch im GG aufgefordert wurde, das zu ändern).
Schattenboxer Schattenboxer Beitrag 9 von 12
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Man könnte auch mal den Künstler verklagen wegen "Verschandelung eines Fotomotivs" ;) ;)
Ingenieur Norbert Ingenieur Norbert Beitrag 10 von 12
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Zumindest, wenn sie öffentlichen Raum belegen oder von selbigem aus sichtbar sind, sollte es doch selbstverständlich sein, daß die Kunstwerke unter die Panoramafreiheit fallen, und zwar ohne Ausnahme. (Ist es aber nicht!)
Günther Weber Günther Weber   Beitrag 11 von 12
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Zitat: yellowstudio 02.10.14, 18:47Zum zitierten Beitrag
Zitat: KK Photo 02.10.14, 18:33Zum zitierten BeitragMan könnte den Urheber des teilweise im Bild zu sehenden Kunstwerks, auch wenns nur "Beiwerk" ist, durchaus nennen - wie man dies bei Zitaten oder der Abbildung des ganzen Kunstwerks, so dies erlaubt wäre, auch täte.


Hab ich jetzt nicht mehr im Kopf, hatte das auf die Schnelle auch nicht im Net gefunden....


Vielleicht auf der Internetseite des Kaufhauses?
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 12 von 12
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Zitat: Ingenieur Norbert 04.10.14, 14:29Zum zitierten BeitragZumindest, wenn sie öffentlichen Raum belegen oder von selbigem aus sichtbar sind, sollte es doch selbstverständlich sein, daß die Kunstwerke unter die Panoramafreiheit fallen, und zwar ohne Ausnahme. (Ist es aber nicht!)

In Frankreich nix Panoramafreiheit.
Dafür gibts eine deutlich gelassenere Beiwerksregelung.
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