Bildrechte..keinen Vertrag gehabt...

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kadz87 kadz87 Beitrag 1 von 12
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Hallo,
ich habe heute ein Fotoshooting bei einer sehr professionellen Fotografin gemacht. Sie fotografiert u.a.Prominenz in Deutschland. Nun meine Frage: ich habe einen Preis mit ihr ausgemacht,der unter ihrem eigentlichem Stundenlohn liegt. (Günstiger auch nur aufgrund einer Empfehlung einer Person.) Sie sagte,dass wir das dann aber ohne Rechnung machen. OK....
Die Bilder sind klasse geworden,mitunter sind jedoch ein paar dabei die freizügig sind,eigentlich nicht mein Stil,gefallen mir auch gar nicht...aber naja.Im "Rausch" und der Aufregung habe ich nicht viel nachgedacht, nun bereue ich es.
Ich habe Angst,dass die Bilder irgendwie weitergeleitet werden oder was auch immer damit passiert.
Wahrscheinlich darf ich mich nun auch ärgern,meine Schuld.

Hätte es einen Vertrag mit den Nutzungsrechten geben müssen?
Wie seht ihr das? Kann ein Fotograf meine Bilder einfach woanders/irgendwem schicken, und v.a. wird es gemacht/ist es üblich? Ich kenne mich nicht in der Fotografenszene aus aber von einem erfahrenem Fotografen hörte ich damals mal,ich solle sehr vorsichtig sein. Tja...dumm gelaufen :(
Bin gespannt,was ihr dazu meint...
Herr Langer Herr Langer   Beitrag 2 von 12
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wenn es keinen vertrag gibt, der eine nutzung regelt, darf die fotografin im prinzip eh nichts mit den bildern machen.
außer, du bekommst geld fürs modeln, das wird als schlüssige handlung bzgl veröffentlichung betrachtet.
darüberhinaus hast du sie eh in der hand, wegen dem "ohne rechnung".
ein wort von dir beim finanzamt und die dame hat ein problem :-)
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 3 von 12
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"Ohne Rechnung" wird es ja vermutlich keinen Vertrag geben.

In der "Fotografenszene" ist es nicht unüblich, ohne dass Geld bezahlt wird, Fotos zum gegenseitigen Nutzen anzufertigen. Das Verfahren nennt man TfP.

Nun, ohne Geld hast Du ja nicht geschrieben, sondern ohne Rechnung. Das ist etwas anderes.
Anyway, auch TfP bedarf eines gegenseitigen Einverständnisses. Und es ist auch nicht unüblich, genau das schriftlich festzuhalten.

Ein Einverständnis zu einer Veröffentlichung kann auch ohne Papier gegeben werden. Sie könnte sogar so argumentieren, dass der besondere Preis nur deshalb möglich gewesen sei. Aber das müsste Dir dann schon irgendwie klar gewesen sein. Das geht nicht automatisch.

Bei freizügigen Bildern, also nennen wir es beim Namen, bei Aktaufnahmen geht sogar die Rechtsprechung davon aus, dass ein Einverständnis mit Veröffentlichungen schriftlich gegeben werden sollte - auch wenn kein Gesetz das explizit vorsieht.

Was aber wichtiger ist als unsere laienhaften Berwertungen Deines Fallbeispiels - was sagt die Fotografin denn zu Deinen Befürchtungen? Habt Ihr miteinander darüber gesprochen? Miteinander reden hilft doch in aller Regel noch am meisten.
Vielleicht einigt Ihr Euch dann auf etwas konkretes ala "Dieses Foto finde ich toll. Das dürfen Sie gern verwenden. Das Foto hier würde ich aber höchstens meinem Gatten zeigen. Das sollte weder in die Zeitung noch in Ihr Schaufenster."

Finde einen Dialog.
Hore ihr gut zu.
Falls sie wirklich, wie Du befürchtest, nicht einfach nur "ohne Rechnung" also ohne Finanzamt arbeiten wollte sondern mehr mit den Fotos vor hat, und Du ihre Argumentation sogar verstehst, dann biete ihr an, nachträglich den normalen Rechnungsbetrag zu bezahlen. Ich kenne Euer Problem jetzt nicht in jeder Einzelheit. Aber ich erinner mich an ähnliche "Fälle", in denen das dann der goldene MIttelweg war.

Trotzdem. Rede erstmal mit ihr. Womögich zerstreuen sich Deine Befürchtungen ja direkt im Gespräch.


Falls Ihr Euch streitet hast Du sicher die besseren Karten.
Trotzdem klingen Deine Zielen so, als wenn Du auch ihr Interesse sehen würdest und anerkennen würdest.
Also sprecht miteinander!!!
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 12
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Zitat: Herr Langer 18.08.14, 23:17Zum zitierten Beitragdarüberhinaus hast du sie eh in der hand, wegen dem "ohne rechnung".
ein wort von dir beim finanzamt und die dame hat ein problem :-)


sie selbst vielleicht auch?

Zitat: Hermann Klecker 18.08.14, 23:58Zum zitierten BeitragTrotzdem. Rede erstmal mit ihr. Womögich zerstreuen sich Deine Befürchtungen ja direkt im Gespräch.

dem schließe ich mich voll und ganz an.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 5 von 12
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Beim Lesen des Postings kam mir der Gedanke, ob es nicht möglich ist, dass die Fotografin das Veröffentlichungsrecht in ihren AGB`s stehen hat? So zum Beispiel: 'Der Kunde stimmt eine Veröffentlichung der Bilder zum Zwecke der Eigenwerbung des Fotografen ausdrücklich zu. Dazu bedarf es keines weiteren Vertrages.'

Währe eine solche Formulierung in AGB`s von Fotografen erlaubt? Bzw. ist dies hier der Fall?

Hintergrund meines Gedanken ist, dass ich in den Schaufenstern von Fotografen immer wechselnde Kundenbilder sehe. (Auch Akt oder Teilakt) Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Fotografen für jedes der Bilder einen Vertrag mit dem Kunde haben.
WolfgangKI WolfgangKI   Beitrag 6 von 12
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Diese Eigenwerbung hat aber bestimmte Grenzen, wenn Du das nicht möchtest das da einige freizügige Bilder an die Öffentlichkeit gelangen, da wird Dir jeder Richter recht geben.

Die Aufnahmen sind Dein Eigentum und es gibt gewisse Grenzen.

So wie Du das schilderst scheint die Fotografin aber sehr seriös zu sein, und das ist doch eine gute Basis miteinander zu reden. Glaube kaum das sie sich dann durch eine negative Publizytie ihren guten Ruf kaputt machen lässt.

Im allerletzten Notfall mußt Du Dir einen Anwalt nehmen.....

DT
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 7 von 12
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Zitat: kadz87 18.08.14, 22:09Zum zitierten Beitragich habe einen Preis mit ihr ausgemacht,der unter ihrem eigentlichem Stundenlohn liegt.

Die Fotografin wurde bezahlt? Dann dürfte sie eigentlich keine Nutzungsrechte (schließt Veröffentlichung ein) erworben haben.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 8 von 12
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Zitat: Thomas Eismann 19.08.14, 09:08Zum zitierten BeitragBeim Lesen des Postings kam mir der Gedanke, ob es nicht möglich ist, dass die Fotografin das Veröffentlichungsrecht in ihren AGB`s stehen hat?

Ohne Vertag kann man keinen AGB zustimmen, oder irre ich mich da?

Selbst bei einem mündlichen Vertrag müsste der Dienstleister ja nachweisen, dass er mich über seine AGB in Kenntnis gesetzt hat.
mister.crsr mister.crsr Beitrag 9 von 12
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Zitat: otmar keller 19.08.14, 08:36Zum zitierten Beitragsie selbst vielleicht auch?

wieso?

Sie hat einfach keine Kopie verlangt. Ist sie dazu verpflichtet?
Das die Fotografin überhaupt gar keine Rechnung erstellt und somit Steuerbetrug begeht weiss sie ja nicht!
Oder bist du auch dran wenn am Kiosk was kaufst und keine Rechnung/Quittung bekommst?
kadz87 kadz87 Beitrag 10 von 12
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vielen Dank schon mal für eure Beiträge...

also ja,ich habe 110€/h gezahlt. Da es aber unter dem Stundenlohn war, meinte sie sie machts dann nur ohne Rechnung.

@mister.crsr soweit ich weiß, sind gewerbliche Dienstleister und Verkäufer dazu VERPFLICHTET dem Kunden eine Rechnung zu erstellen, Kassenbon in die Hand zu geben. Man kennt es doch auch- ich habe die Erfahrung gemacht in der Apotheke auf meinen Kassenbon (das waren 80€) zu warten und dann erst gefragt zu werden, ob ich ihn haben will. Bei einem kleineren Preis geben die ihn ohne Wort raus. Sogar auch beim Copyshop.
In einem Laden sogar bestand die Frau,dass ich den Kassenzettel nehme. Im Ausland habe ich ein privates,aber angemeldetes Appartement für ein paar Tage gemietet,wäre also steuerpflichtig. Am Ende habe ich zwar ein ausgedrucktes Papier bekommen mit den Zahlen, aber eine Fiskalrechnung gabs nicht,die es hätte geben müssen. Somit gehen die Steuern,die ich gezahlt habe nicht dahin wo sie hin sollten sondern die Vermieter stecken sich das in ihre Tasche...
Habe mich was umgehört, es gibt tatsächlich zivile Prüfer,die so etwas nachgehen. Vielleicht nicht überall, aber bei kleineren,privaten Läden gibts das schon.
kadz87 kadz87 Beitrag 11 von 12
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also ihr meint in dem Fall hätte ich gute Karten, falls irgendwas mal passieren sollte?

Es ist so, dass ich eigentlich ungern auf sie zugehen werde bzw anrufen.
Wenn sie was damit machen wollen würde, würde sie es sowieso tun-egal ob ich mit ihr tel.oder nicht.
2.ruft das vielleicht nur noch Ärger hervor. Die denkt sich bestimmt ich hätte kein Vertrauen in sie
oder sich denken, was ich mir denke,wer ich bin, wenn sie sowieso nie etwas damit anstellen wollen würde.
Irgendwie eine heikle Situation,dass ich das lieber lassen würde.
Während des Fotoshootings war sie ganz ok und nett, hat sich auch ganz,ganz lieb verabschiedet, aber es ist nicht so,dass ich mal eben ganz locker sie anrufe und frage hey..wie ist das eigentlich..
kadz87 kadz87 Beitrag 12 von 12
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Nur nochmal zu betonen, sie hat es nicht kostenfrei gemacht,also
nicht für eigenwerbung sondern ich denke, um einfach mal eben schnell
ein paar € schnell dazuzuverdienen. dafür hat sie unseren termin einfach "mal eben so" irgendwo
dazwischen geschoben.
Alles nach dem Motto= du bekommst tolle Bilder,ich schnell mein Geld netto,
ohne dass jemand was davon weiß.
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