Lightroom 5
Habe mir vor das Bildbearbeitungsprogramm Lightroom 5 zu kaufen. Ich möchte aber, daß meine beiden Töchter die Software auf Ihrem Notebbook ebenfalls nutzen können. Geht das? Kann ich die Software auf 3 Notebooks installieren oder gibt es da eine Sperre? Habe irgendwas gelesen, daß der Nutzer sie auf mehrere PCs installieren kann , aber nicht gleichzeitig betreiben darf.
18.10.14, 10:43
Beitrag 2 von 13
Danke Roland,
somit weiss ich daß ich zumindest 2 Notebooks damit ausstatten kann.
Daß wir beide zur gleichen Zeit das Programm nutzen sollte nicht passieren.
Aber meine Frage ist noch nicht geklärt, ob ich 3 Notebooks damit ausstatten kann,
wenn die Software nicht gleichzeitig genutzt wird!??
Sorry, wenn es eine dumme Frage ist, bin mir aber nicht sicher.
somit weiss ich daß ich zumindest 2 Notebooks damit ausstatten kann.
Daß wir beide zur gleichen Zeit das Programm nutzen sollte nicht passieren.
Aber meine Frage ist noch nicht geklärt, ob ich 3 Notebooks damit ausstatten kann,
wenn die Software nicht gleichzeitig genutzt wird!??
Sorry, wenn es eine dumme Frage ist, bin mir aber nicht sicher.
18.10.14, 11:25
Beitrag 4 von 13
Es steht doch eindeutig da, dass die Software auf zwei Rechnern installiert werden darf. Von drei Rechnern steht da nichts. Was sagt denn der Support von Adobe? Idealerweise ist das der erste Ansprechpartner. Im Streitfall auf Antworten aus einem Internetforum verweisen zu müssen wäre für mich etwas dünn.
18.10.14, 11:46
Beitrag 5 von 13
Vor allem steht da auch:
Wenn Sie der Hauptanwender eines Einzelbenutzer- oder Volumenlizenzprodukts von Adobe sind, das auf einem Computer im Büro installiert ist, können Sie die Software auch auf einem zweiten Computer derselben Plattform zu Hause oder auf einem Laptop nutzen. Sie dürfen jedoch die Software nicht gleichzeitig auf beiden Computern ausführen.
Was bedeutet, dass der Lizenznehmer (also der TO) die Software auf zwei Rechnern installieren und (wenn auch nicht gleichzeitig) verwenden darf. Die Software auf anderen Rechnern zu installieren um sie dritten zur Verfügung zu stellen ist gar nicht vorgesehen.
Wenn Sie der Hauptanwender eines Einzelbenutzer- oder Volumenlizenzprodukts von Adobe sind, das auf einem Computer im Büro installiert ist, können Sie die Software auch auf einem zweiten Computer derselben Plattform zu Hause oder auf einem Laptop nutzen. Sie dürfen jedoch die Software nicht gleichzeitig auf beiden Computern ausführen.
Was bedeutet, dass der Lizenznehmer (also der TO) die Software auf zwei Rechnern installieren und (wenn auch nicht gleichzeitig) verwenden darf. Die Software auf anderen Rechnern zu installieren um sie dritten zur Verfügung zu stellen ist gar nicht vorgesehen.
18.10.14, 12:13
Beitrag 6 von 13
Zitat: Christl10 18.10.14, 11:10Zum zitierten Beitrag
Doch.
Zitat: Wilko Vehreke 18.10.14, 11:46Zum zitierten Beitrag
Dort steht nicht(!) auf einem dritten ... .
Doch.
Zitat: Wilko Vehreke 18.10.14, 11:46Zum zitierten Beitrag
Dort steht nicht(!) auf einem dritten ... .
18.10.14, 12:53
Beitrag 7 von 13
Zitat: Wilko Vehreke 18.10.14, 11:46Zum zitierten Beitrag
Diese Meinung teile ich. In dem Abschnitt auf der verlinkten Seite steht der Satz: "Nur ein einziger Benutzer darf ein Adobe-Lizenzprodukt für Einzelbenutzer verwenden."
Im konkreten Fall des TO kauft er LR 5 für 129 Euro ( https://www.adobe.com/de/cart.html?marketSegment=COM&# ). Er selbst kann damit auf zwei verschiedenen Rechnern arbeiten. Die beiden Töchter sind (andere) Anwender und benötigen also selbst jeweils eine Lizenz. Sind sie Schülerinnen, bekommen sie die Lizenz für jeweils für 69 Euro ( http://www.studenteditions.de/?gclid=CP ... tAodXzcAwg )
Diese Meinung teile ich. In dem Abschnitt auf der verlinkten Seite steht der Satz: "Nur ein einziger Benutzer darf ein Adobe-Lizenzprodukt für Einzelbenutzer verwenden."
Im konkreten Fall des TO kauft er LR 5 für 129 Euro ( https://www.adobe.com/de/cart.html?marketSegment=COM&# ). Er selbst kann damit auf zwei verschiedenen Rechnern arbeiten. Die beiden Töchter sind (andere) Anwender und benötigen also selbst jeweils eine Lizenz. Sind sie Schülerinnen, bekommen sie die Lizenz für jeweils für 69 Euro ( http://www.studenteditions.de/?gclid=CP ... tAodXzcAwg )
Zitat: Christl10 18.10.14, 10:13Zum zitierten BeitragIch würde die Software nach dem Kauf auf den drei Rechnern installieren und sehen was passiert. Schlimmstenfalls läuft sie auf dem dritten PC nicht gleichzeitig mit den beiden anderen. Auf 2 PCs läuft sie jedenfalls geichzeitig, ohne dass irgendeine Sperre da ist.
installieren kannst du sie auf x-rechnern, aktivieren auf 2 rechnern und gleichzeitig nutzen auf einem rechner.
Danke. So habe ich das auch verstanden.
Zitat: madmac 18.10.14, 16:02Zum zitierten BeitragLightroom wird nicht aktiviert, es läuft unbeschränkt nach Eingabe einer funktionierenden Seriennummer. Alle anderen Adobe-Produkte bedürfen einer Aktivierung.
18.10.14, 20:22
Beitrag 12 von 13
Passieren wird nichts. Rechtlich machte du damit aus der 129 Euro teuren Lizenz eine Raubkopien. Alles eine Frage des Gewissens.
Zitat: Albrecht D 18.10.14, 15:17Zum zitierten BeitragZitat: Christl10 18.10.14, 10:13Zum zitierten BeitragIch würde die Software nach dem Kauf auf den drei Rechnern installieren und sehen was passiert. Schlimmstenfalls läuft sie auf dem dritten PC nicht gleichzeitig mit den beiden anderen. Auf 2 PCs läuft sie jedenfalls geichzeitig, ohne dass irgendeine Sperre da ist.
Zitat: Albrecht D 18.10.14, 15:17Zum zitierten BeitragZitat: Christl10 18.10.14, 10:13Zum zitierten BeitragIch würde die Software nach dem Kauf auf den drei Rechnern installieren und sehen was passiert. Schlimmstenfalls läuft sie auf dem dritten PC nicht gleichzeitig mit den beiden anderen. Auf 2 PCs läuft sie jedenfalls geichzeitig, ohne dass irgendeine Sperre da ist.
Zitat: Wilko Vehreke 18.10.14, 20:22Zum zitierten BeitragAdobe toleriert das offensichtlich, sonst hätten sie längst die Aktivierung auch für LR eingeführt.
Ich verstehe unter Raubkopie, wenn ich die Demoversion mit einer im Netz kursierenden Seriennummer freischalten würde. Adobe setzt noch nichteinmal diese Seriennummern auf eine Blacklist.
LR auf dem Rechner der eigenen Kinder mit der gleichen Lizenz zu installieren, das liegt wohl noch innerhalb einer Grauzone.
Legt man die Lizenzbestimmungen restriktiv aus, darf ich noch nicht einmal Familienanghörige an meinen PC lassen, um Bilder zu bearbeiten.
Ich verstehe unter Raubkopie, wenn ich die Demoversion mit einer im Netz kursierenden Seriennummer freischalten würde. Adobe setzt noch nichteinmal diese Seriennummern auf eine Blacklist.
LR auf dem Rechner der eigenen Kinder mit der gleichen Lizenz zu installieren, das liegt wohl noch innerhalb einer Grauzone.
Legt man die Lizenzbestimmungen restriktiv aus, darf ich noch nicht einmal Familienanghörige an meinen PC lassen, um Bilder zu bearbeiten.