Heute ist ein neues, zweites Urteil ergangen zur Klage der “Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg” (SPSG) gegen die Agentur Ostkreuz. Im Gegensatz zum ersten Urteil vom Oktober 2008 unterliegt die Schlösserstiftung diesmal in zweiter Instanz vor dem OLG Brandenburg.
Infos zu der Klage und dem neuen Urteil finden sich hier.

Sehr spannend – wünsche mir auch ne Berufung damit dann eine entgültige Klärung stattfindet.
Danke für die Info.
Das wird Welten bewegen !
Mal schauen was der BGH daraus macht. Die sind immer für eine Überraschung gut.
Das Urteil ist zu begrüßen. Aber in einer ähnlichen Sache kann ein dann befasstes Gericht wieder zu einer anderen Auffassung gelangen. M. E. wird die Sache nicht bis zum BGH gehen.
Das wär ja wohl DER Brüller – im Negativen, versteht sich: Foto-GEMA! *koppschüttel*
Hoffentlich wird dieses Urteil bestätigt, oder kommt dann etwa eine “Foto-GEMA”????
falsch so!!! Gewerbliche Nutzung ist ein Witz
..ich würde mir wünschen, daß die Klägerpartei in Revision geht. Um so mehr Rechtssicherheit ist nachher.
Interessant finde ich die Einstellung der “STIFTUNG” dazu.
richtig so!!! das ältere urteil is ja auch nen witz
ist ja spannend – womit sich Fotografen alles so rumschlagen müssen
auf jeden Fall ist es ein Teilerfolg für Fotografen, hoffentlich geht die Stiftung nicht in Revision
LG Frank